(1) Ist bis zum Schluß eines Rechnungsjahres der Haushaltsplan für das folgende Jahr nicht durch Gesetz festgestellt, so ist bis zu seinem Inkrafttreten die Bundesregierung ermächtigt, alle Ausgaben zu leisten, die nötig sind,
- a)
- um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen,
- b)
- um die rechtlich begründeten Verpflichtungen des Bundes zu erfüllen,
- c)
- um Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen oder Beihilfen für diese Zwecke weiter zu gewähren, sofern durch den Haushaltsplan eines Vorjahres bereits Beträge bewilligt worden sind.
(2) Soweit nicht auf besonderem Gesetze beruhende Einnahmen aus Steuern, Abgaben und sonstigen Quellen oder die Betriebsmittelrücklage die Ausgaben unter Absatz 1 decken, darf die Bundesregierung die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftsführung erforderlichen Mittel bis zur Höhe eines Viertels der Endsumme des abgelaufenen Haushaltsplanes im Wege des Kredits flüssig machen.
Fachbeiträge • 12
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- 8. Kein Rechtsmittel gegen ZweckentfremdungEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 24. März 2026
Öffentliche Quellen • 40
- 1. 18/13000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)Bundestag Drucksachen · 11. August 2017
- 2. 19/1949 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1365 - Vergabe von Aufträgen an Externe durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dessen aktuelle EinstellungspraxisBundestag Drucksachen · 30. April 2018
- 3. 19/1870 - Unterrichtung: Nationales Reformprogramm 2018Bundestag Drucksachen · 26. April 2018
- 4. 18/13643 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13523 - Die Sportpolitik im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2018Bundestag Drucksachen · 26. September 2017
- 5. 19/23979 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/23374 - Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Unterstützung von Start-ups und kleinen MittelständlernBundestag Drucksachen · 4. November 2020
- 6. 20/973 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/856 - Unterstützung der Strukturförderung in den Kohlerevieren in Brandenburg und Sachsen durch den Bund - Arm-2Bundestag Drucksachen · 11. März 2022
- 7. 20/14383 - Kleine Anfrage: Risiken der vorläufigen Haushaltsführung 2025 auf die SportförderungBundestag Drucksachen · 23. Dezember 2024
- 8. 20/14088 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Dezember 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. Dezember 2024