8. Oktober 2020
1. Januar 2021
25. März 2025
26. März 2025
(1) Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten. Zusätzlichkeit liegt vor, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird. Auf die Kreditermächtigung sind Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2 nicht anzuwenden. Investitionen aus dem Sondervermögen können innerhalb einer Laufzeit von zwölf Jahren bewilligt werden. Zuführungen aus dem Sondervermögen in den Klima- und Transformationsfonds werden in Höhe von 100 Milliarden Euro vorgenommen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
(2) Aus dem Sondervermögen nach Absatz 1 Satz 1 stehen den Ländern 100 Milliarden Euro auch für Investitionen der Länder in deren Infrastruktur zur Verfügung. Die Länder haben dem Bund über die Mittelverwendung Bericht zu erstatten. Der Bund ist zur Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung berechtigt. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates.
Fachbeiträge • 38
- 1. Förderpolitik braucht VeränderungenEingeschränkter ZugriffDgkorff · www.grafkerssenbrock.com · 2. Oktober 2026
- 2. GG Artikel 143hEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 22. März 2025
- 3. Eckpunktepapier der Bundesregierung - Wie geht es weiter mit dem Gebäudeenergiegesetz?Eingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 10. Januar 2026
- 4. Sondervermögen InfrastrukturEingeschränkter Zugriffwww.bbgundpartner.de · 17. April 2026
- 5. Update Umweltrecht - GesetzgebungEingeschränkter Zugriffwww.bbgundpartner.de · 17. April 2026
- 6. Bauindustrieverband Ost e. V.Eingeschränkter ZugriffDaniel Anger Ressortleiter Politik · www.bauindustrie-ost.de · 16. Mai 2022
- 7. Bundestag beschließt historisches Finanzpaket - Grundgesetzänderung inklusiveEingeschränkter Zugriffwww.oppenhoff.eu · 19. März 2025
- 8. Verfassungsänderung: 500Eingeschränkter ZugriffDgkorff · www.grafkerssenbrock.com · 17. März 2025
Öffentliche Quellen • 83
- 1. 19/4522 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 20a, 74, 106, 143h - Stärkung des Klimaschutzes)Bundestag Drucksachen · 25. September 2018
- 2. 19/11158 - Beschlussempfehlung und Bericht: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 20a, 74, 106, 143h – Stärkung des Klimaschutzes)Bundestag Drucksachen · 26. Juni 2019
- 3. 19/22217 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/21861 - Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h) (Bundesratsdrucksache 363/20)Bundestag Drucksachen · 9. September 2020
- 4. 19/21861 - Kleine Anfrage: Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h) (Bundesratsdrucksache 363/20)Bundestag Drucksachen · 26. August 2020
- 5. 19/23605 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Oktober 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 22. Oktober 2020
- 6. 19/20595 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h)Bundestag Drucksachen · 30. Juni 2020
- 7. 19/21407 - Antwort: auf die Große Anfrage - Drucksache 19/16810 - Finanzielle Situation der Kommunen in DeutschlandBundestag Drucksachen · 31. Juli 2020
- 8. 19/22586 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/20595 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/21752 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h) c) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/20598 - Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder d) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/21753 - Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen LänderBundestag Drucksachen · 16. September 2020