(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Fachbeiträge • +500
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Öffentliche Quellen • 115
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- 3. 19/12849 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. August 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. August 2019
- 4. 19/14761 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der Bargeldnutzung (Artikel 14)Bundestag Drucksachen · 6. November 2019
- 5. 19/9967 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Strafverfolgung von Mitgliedern des Deutschen BundestagesBundestag Drucksachen · 8. Mai 2019
- 6. 19/15973 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/15519 - Geplante Reform des ESM insbesondere hinsichtlich Letztsicherung und kurzfristigen KreditlinienBundestag Drucksachen · 13. Dezember 2019
- 7. 19/10622 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Verankerung von Kinderrechten)Bundestag Drucksachen · 5. Juni 2019
- 8. 19/12371 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland - Direkte Demokratie EinführungsgesetzBundestag Drucksachen · 13. August 2019