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1. August 2002
1. August 2002
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26. März 2025
26. März 2025
(1) Der Bund kann für Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes ein Bundesgericht errichten.
(2) Der Bund kann Wehrstrafgerichte für die Streitkräfte als Bundesgerichte errichten. Sie können die Strafgerichtsbarkeit nur im Verteidigungsfalle sowie über Angehörige der Streitkräfte ausüben, die in das Ausland entsandt oder an Bord von Kriegsschiffen eingeschifft sind. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Diese Gerichte gehören zum Geschäftsbereich des Bundesjustizministers. Ihre hauptamtlichen Richter müssen die Befähigung zum Richteramt haben.
(3) Oberster Gerichtshof für die in Absatz 1 und 2 genannten Gerichte ist der Bundesgerichtshof.
(4) Der Bund kann für Personen, die zu ihm in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, Bundesgerichte zur Entscheidung in Disziplinarverfahren und Beschwerdeverfahren errichten.
(5) Für Strafverfahren auf den folgenden Gebieten kann ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates vorsehen, dass Gerichte der Länder Gerichtsbarkeit des Bundes ausüben:
- 1.
- Völkermord;
- 2.
- völkerstrafrechtliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit;
- 3.
- Kriegsverbrechen;
- 4.
- andere Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören (Artikel 26 Abs. 1);
- 5.
- Staatsschutz.
Fachbeiträge • 24
- 1. Artikel 96 Andere BundesgerichteEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 22. März 2025
- 2. Berufung und RevisionEingeschränkter ZugriffWebgo-Admin · www.fachanwaltskanzleiberlin.de · 8. Oktober 2018
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- 6. Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen BundestagesEingeschränkter ZugriffMarc Von Harten · www.strafrechtsfragen.de · 12. September 2014
- 7. Stgb § 108e Abs 1, Abs 2 StGB, GG Art 38 Abs 1 S 2: Bestechlichkeit oder Bestechung von MandatsträgernEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Joachim Lauenburg · www.ihr-anwalt-hamburg.de · 14. Oktober 2023
- 8. Prof. Dr Gernot Sydow, M.A.Eingeschränkter ZugriffGernot Neidhardt Stephan · www.uni-muenster.de · 13. Oktober 2026
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 19/10582 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/10312 - Drohungen gegen Gedenkveranstaltungen zum Genozid am armenischen VolkBundestag Drucksachen · 3. Juni 2019
- 2. 19/11842 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11433 - Alternativer Umgang mit Pyrotechnik in FußballstadienBundestag Drucksachen · 23. Juli 2019
- 3. 19/10054 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/9643 - Sicherheitslage von Juden in Deutschland und FrankreichBundestag Drucksachen · 10. Mai 2019
- 4. 19/13515 - Antrag: Modernisierung des Strafverfahrens durch digitale Dokumentation der HauptverhandlungBundestag Drucksachen · 24. September 2019
- 5. 19/30468 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/26541 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei b) zu dem Antrag der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/16862 - Für ein Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum - Keine automatisierte Gesichtserkennung durch die Bundespolizei c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/16885 - Freiheit und Rechtsstaatlichkeit erhalten - Kein Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in öffentlichen RäumenBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 6. 19/30508 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/26541, 19/30468 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der BundespolizeiBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
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