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10. August 2021
10. August 2021
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4. Juli 2024
4. Juli 2024
(1) Im Fall von Erzeugnissen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Sinne von § 312c Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs angeboten werden, sind die mit der Überwachung beauftragen Personen befugt, solche Erzeugnisse für eine Probenahme zu bestellen, ohne sich zu erkennen zu geben und ohne ihre behördliche Identität offenzulegen.
(2) Sofern in unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union oder in Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, ist ein Teil der Probe nach Eingang amtlich zu verschließen oder zu versiegeln, um das Recht des Unternehmers auf ein zweites Sachverständigengutachten zu gewährleisten. Sofern die Probe nicht oder nicht ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks in Teile von gleicher Beschaffenheit teilbar ist, ist ein zweites Stück der gleichen Art und nach Möglichkeit aus demselben Los und von demselben Hersteller wie das als Probe bestellte nach Eingang amtlich zu verschließen oder zu versiegeln. § 43 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
(3) Die zuständige Behörde oder die von ihr beauftragte Stelle hat den Unternehmer, bei dem das Erzeugnis bestellt wurde, nach Erhalt der Ware über die Durchführung der Probenahme zu unterrichten. Soweit bekannt, unterrichtet sie auch den Hersteller des Erzeugnisses.
(4) Auf Verlangen des Herstellers und auf dessen Kosten und Gefahr hat die zuständige Behörde oder die von ihr beauftragte Stelle die nach Absatz 2 verschlossene oder versiegelte Probe dem Hersteller oder einer vom Hersteller beauftragten Person zur anschließenden Untersuchung durch einen nach lebensmittelrechtlichen Vorschriften zugelassenen privaten Sachverständigen auszuhändigen.
(5) Der Unternehmer, bei dem das Erzeugnis nach Absatz 1 bestellt wurde, hat der zuständigen Behörde auf deren Verlangen den Kaufpreis sowie angefallene Versandkosten zu erstatten.
(6) Die Absätze 2, 3 Satz 2 und Absatz 4 gelten nicht für Proben von Futtermitteln.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 19/25319 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 16. Dezember 2020
- 2. 19/18389 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/17559 - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung in der Halbzeitbilanz der BundesregierungBundestag Drucksachen · 26. März 2020
- 3. 19/18454 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/17980 - Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit im Bereich LebensmittelkontrollenBundestag Drucksachen · 31. März 2020
- 4. 19/28658 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 19. April 2021
- 5. 19/29854 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/25319 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Markus Tressel, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/25544 - Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken - Transparenz bei der Lebensmittelkontrolle ermöglichenBundestag Drucksachen · 19. Mai 2021
- 6. 20/14003 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12712 - Kommunale Aufgaben und Ausgaben durch Entscheidungen des BundesBundestag Drucksachen · 2. Dezember 2024
- 7. 21/1510 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (Geoschutzreformgesetz)Bundestag Drucksachen · 8. September 2025
- 8. 20/14530 - Unterrichtung: Bericht über die Anwendung des EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes durch BundesbehördenBundestag Drucksachen · 8. Januar 2025