(1) Wenn für die Besetzung von Gremien oder Organen durch Gesetz eine Mindestanzahl oder ein Mindestanteil an Mitgliedern weiblichen und männlichen Geschlechts vorgesehen ist, so ist das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht der Mitglieder zum Zeitpunkt der Besetzung maßgeblich.
(2) Eine nach der Besetzung erfolgte Änderung des Geschlechtseintrags eines Mitglieds im Personenstandsregister ist bei der nächsten Besetzung eines Mitglieds zu berücksichtigen. Reicht dabei die Anzahl der neu zu besetzenden Sitze nicht aus, um die gesetzlich vorgesehene Mindestanzahl oder den gesetzlich vorgesehenen Mindestanteil an Mitgliedern zu erreichen, so sind diese Sitze nur mit Personen des unterrepräsentierten Geschlechts zu besetzen, um dessen Anteil sukzessive zu steigern.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nur anzuwenden, wenn nichts anderes geregelt ist.
Fußnote
(+++ § 7: Zur Geltung vgl. § 15 Abs. 2 +++)
Fachbeiträge • 6
- 1. Auswirkungen des neuen Selbstbestimmungsgesetzes auf das ArbeitsverhältnisEingeschränkter ZugriffLea Hinzmann · www.renneberg-gruppe.de · 24. März 2025
- 2. Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den GeschlechtseintragEingeschränkter ZugriffTobias Straubinger · www.vdwbayern.de · 17. Dezember 2024
- 3. Selbstbestimmungsgesetz und ArbeitsweltEingeschränkter ZugriffMarc-Oliver Schulze · www.afa-anwalt.de · 10. April 2025
- 4. Hören wir auf die Betroffenen!Eingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 23. August 2023
- 5. Hören wir auf die Betroffenen!Eingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 23. August 2023
- 6. Bundeskabinett einigt sich auf SelbstbestimmungsgesetzEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 23. August 2023
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/20048 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der geschlechtlichen SelbstbestimmungBundestag Drucksachen · 16. Juni 2020
- 2. 20/9885 - Kleine Anfrage: Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung des so genannten SelbstbestimmungsgesetzesBundestag Drucksachen · 20. Dezember 2023
- 3. 20/10115 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9885 - Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung des sogenannten SelbstbestimmungsgesetzesBundestag Drucksachen · 18. Januar 2024
- 4. 20/9049 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 1. November 2023