(1) Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag geändert werden soll, indem sie durch eine andere der in § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes vorgesehenen Angaben ersetzt oder gestrichen wird. Liegt kein deutscher Personenstandseintrag vor, so kann die Person gegenüber dem Standesamt erklären, welche der in § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes vorgesehenen Angaben für sie maßgeblich ist oder dass auf die Angabe einer Geschlechtsbezeichnung verzichtet wird.
(2) Die Person hat mit ihrer Erklärung zu versichern, dass
- 1.
- der gewählte Geschlechtseintrag beziehungsweise die Streichung des Geschlechtseintrags ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht,
- 2.
- ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist.
(3) Mit der Erklärung nach Absatz 1 sind die Vornamen zu bestimmen, die die Person zukünftig führen will und die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. § 11 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Namensänderungsgesetzes bleibt unberührt.
(4) Gibt ein Ausländer die Erklärung nach Absatz 1 in dem Zeitraum von zwei Monaten vor dem Eintritt eines Ereignisses, das zum Erlöschen des Aufenthaltstitels nach § 51 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes und zur Ausreisepflicht nach § 50 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes führt, bis zu dem Zeitpunkt des Erlöschens des Aufenthaltstitels nach § 51 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes ab, so bleiben die bisherige Geschlechtsangabe und die bisherigen Vornamen bestehen.
Fachbeiträge • 29
- 1. KinderwunschEingeschränkter Zugriffwww.anwaelte-schneider-stein.de · 8. April 2026
- 2. Spitzenverband der Freien WohlfahrtspflegeEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 22. Mai 2025
- 3. Spitzenverband der Freien WohlfahrtspflegeEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 22. Mai 2025
- 4. Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern: Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über Selbstbestimmung in Bezug auf den GeschlechtseintragEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 14. Juli 2025
- 5. Spitzenverband der Freien WohlfahrtspflegeEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 22. Mai 2025
- 6. Spitzenverband der Freien WohlfahrtspflegeEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 22. Mai 2025
- 7. Auswirkungen des neuen Selbstbestimmungsgesetzes auf das ArbeitsverhältnisEingeschränkter ZugriffLea Hinzmann · www.renneberg-gruppe.de · 24. März 2025
- 8. Spitzenverband der Freien WohlfahrtspflegeEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 22. Mai 2025
Öffentliche Quellen • 12
- 1. 20/11429 - Antrag: Sicherheitslücken aufgrund des Selbstbestimmungsgesetzes unverzüglich schließenBundestag Drucksachen · 14. Mai 2024
- 2. 20/10292 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Februar 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. Februar 2024
- 3. 20/14263 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 4. 20/11004 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9049 - Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 10. April 2024
- 5. 20/9885 - Kleine Anfrage: Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung des so genannten SelbstbestimmungsgesetzesBundestag Drucksachen · 20. Dezember 2023
- 6. 20/10115 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9885 - Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung des sogenannten SelbstbestimmungsgesetzesBundestag Drucksachen · 18. Januar 2024
- 7. 20/9049 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 1. November 2023
- 8. 20/9662 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Dezember 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. Dezember 2023