(1) Diese Verordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.
(2) Für folgende Arbeitsstätten gelten nur § 5 und der Anhang Nummer 1.3:
- 1.
- Arbeitsstätten im Reisegewerbe und im Marktverkehr,
- 2.
- Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden,
- 3.
- Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb der von ihm bebauten Fläche liegen.
(3) Für Gemeinschaftsunterkünfte außerhalb des Geländes eines Betriebes oder einer Baustelle gelten nur
- 1.
- § 3,
- 2.
- § 3a und
- 3.
- Nummer 4.4 des Anhangs.
(4) Für Telearbeitsplätze gelten nur
- 1.
- § 3 bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes,
- 2.
- § 6 und der Anhang Nummer 6,
(5) Der Anhang Nummer 6 gilt nicht für
- 1.
- Bedienerplätze von Maschinen oder Fahrerplätze von Fahrzeugen mit Bildschirmgeräten,
- 2.
- tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werden,
- 3.
- Rechenmaschinen, Registrierkassen oder andere Arbeitsmittel mit einer kleinen Daten- oder Messwertanzeigevorrichtung, die zur unmittelbaren Benutzung des Arbeitsmittels erforderlich ist und
- 4.
- Schreibmaschinen klassischer Bauart mit einem Display.
(6) Diese Verordnung ist für Arbeitsstätten in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, nur für Bildschirmarbeitsplätze einschließlich Telearbeitsplätze anzuwenden.
(7) Das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesministerium der Verteidigung oder das Bundesministerium der Finanzen können, soweit sie hierfür jeweils zuständig sind, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und, soweit nicht das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat selbst zuständig ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen, soweit öffentliche Belange dies zwingend erfordern, insbesondere zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit. In diesem Fall ist gleichzeitig festzulegen, wie die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten nach dieser Verordnung auf andere Weise gewährleistet werden.
Fachbeiträge • 19
- 1. Telearbeit, Home-Office oder mobiles Arbeiten: Ihre Rechte als BetriebsratEingeschränkter Zugriffwww.betriebsrat.com · 28. Januar 2019
- 2. Coronavirus und Arbeitsschutz: Die neue SARS-CoV-2-ArbeitsschutzregelEingeschränkter Zugriffwww.avocado.de · 18. August 2020
- 3. Der komplette Leitfaden zur ArbeitsstättenverordnungEingeschränkter ZugriffCornelia.Thomas · www.siriusfacilities.com · 29. September 2023
- 4. New Work - Abgrenzung Homeoffice vs. mobiles ArbeitenEingeschränkter ZugriffFellaws · www.fellaws.de · 22. August 2022
- 5. Das neue Selbstbestimmungsgesetz und die ArbeitsweltEingeschränkter ZugriffProf. Dr. Marion Bernhardt · www.amadeus-fire.de · 17. Januar 2025
- 6. Gewerberaummietverhältnis - erhöhte Raumtemperaturen im Sommer ein Mietmangel?Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 9. April 2013
- 7. Haftung für Sturz BauhelferEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 18. Mai 2023
- 8. Verkehrssicherungspflicht für LaderampeEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 28. Dezember 2020
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 21/8277 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von TelekommunikationsnetzenBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 2. 19/8527 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Chancen und Risiken mobiler und digitaler Kommunikation in der ArbeitsweltBundestag Drucksachen · 18. März 2019
- 3. 19/22772 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) - Drucksache 19/21978 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. September 2020
- 4. 20/4975 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2021Bundestag Drucksachen · 15. Dezember 2022
- 5. 20/4120 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/3545 - Homeoffice als ArbeitsformBundestag Drucksachen · 17. Oktober 2022
- 6. 20/13171 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)Bundestag Drucksachen · 2. Oktober 2024