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5. März 2024
5. März 2024
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31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Erlangt eine Partei Kenntnis von Unrichtigkeiten in ihrem bereits frist- und formgerecht beim Präsidenten des Deutschen Bundestages eingereichten Rechenschaftsbericht, hat sie diese unverzüglich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages schriftlich anzuzeigen, wenn der Wert der anzuzeigenden Unrichtigkeit im Einzelfall 500 Euro überschreitet.
(2) Bei einer von der Partei angezeigten Unrichtigkeit unterliegt die Partei nicht den Rechtsfolgen des § 31b oder des § 31c, wenn im Zeitpunkt des Eingangs der Anzeige konkrete Anhaltspunkte für diese unrichtigen Angaben öffentlich nicht bekannt waren oder weder dem Präsidenten des Deutschen Bundestages vorgelegen haben noch in einem amtlichen Verfahren entdeckt waren und die Partei den Sachverhalt umfassend offen legt und korrigiert. Die zu Unrecht erlangten Finanzvorteile sind innerhalb einer vom Präsidenten des Deutschen Bundestages gesetzten Frist an diesen abzuführen.
(3) § 23a Abs. 5 und 6 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 5
- 1. Parteispenden - und die Person des SpendersEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 3. Juli 2013
- 2. ParteiengesetzEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 3. Juli 2020
- 3. ParteienrechtEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 12. Juni 2017
- 4. BVerwG 6 C 32.11, Urteil vom 12. Dezember 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 6 C 5.12, Urteil vom 25. April 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 14
- 1. 18/13030 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2015 (2. Teil - Übrige anspruchsberechtigte Parteien, Band I)Bundestag Drucksachen · 28. Juni 2017
- 2. 19/7000 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2017 (1. Teil - Bundestagsparteien)Bundestag Drucksachen · 14. Januar 2019
- 3. 19/16760 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2018 (1. Teil - Bundestagsparteien, Band II)Bundestag Drucksachen · 21. Januar 2020
- 4. 19/17350 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2018 (1. Teil - Bundestagsparteien, Band III)Bundestag Drucksachen · 24. Februar 2020
- 5. 19/30520 - Unterrichtung: Bericht über die Rechenschaftsberichte 2015 bis 2019 der Parteien sowie über die Entwicklung der Parteienfinanzen gemäß § 23 Absatz 4 des ParteiengesetzesBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 6. 20/2240 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2015 (2. Teil - Übrige anspruchsberechtigte Parteien, Berichtigung zu Band I)Bundestag Drucksachen · 15. Juni 2022
- 7. 20/1490 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2020 (1. Teil - Bundestagsparteien, Band II)Bundestag Drucksachen · 19. April 2022
- 8. 19/25700 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2019 (1. Teil - Bundestagsparteien, Band I)Bundestag Drucksachen · 5. Januar 2021