(1) Das Bundesamt nimmt Aufgaben des Bundes auf den Gebieten des Registerwesens, des internationalen Rechtsverkehrs, der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, der allgemeinen Justizverwaltung und des Verbraucherschutzes wahr, die ihm durch dieses Gesetz oder andere Bundesgesetze oder auf Grund dieser Gesetze zugewiesen werden.
(2) Das Bundesamt unterstützt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bei der
- 1.
- Durchführung der Verkündungen und Bekanntmachungen,
- 2.
- Durchführung der automatisierten Normendokumentation,
- 3.
- europäischen und internationalen rechtlichen Zusammenarbeit, insbesondere
- a)
- auf dem Gebiet der Rechtshilfe in Zivilsachen,
- b)
- auf dem Gebiet der Auslieferung, der Vollstreckungshilfe und sonstigen Rechtshilfe in Strafsachen,
- c)
- im Rahmen der Aufgaben als nationale Kontaktstelle im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, insbesondere als eine der nationalen Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes,
- d)
- als Vermögensabschöpfungsstelle; § 9 Absatz 6 des Bundeskriminalamtgesetzes gilt entsprechend,
- e)
- in Fragen der Vereinfachung des internationalen Rechtsverkehrs,
- 4.
- Durchführung der Justizforschung, der kriminologischen Forschung und auf dem Gebiet der Kriminalprävention,
- 5.
- Wahrnehmung der Aufgaben des Verbraucherschutzes, insbesondere bei der Verbraucherrechtsdurchsetzung
(3) Das Bundesamt erledigt weitere Aufgaben des Bundes, die mit den in den Absätzen 1 und 2 genannten Gebieten zusammenhängen und mit deren Durchführung es vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz oder mit dessen Zustimmung von der fachlich zuständigen Bundesbehörde beauftragt wird.
(4) Erfolgt die Aufgabenwahrnehmung nach den Absätzen 1 bis 3 mit elektronischer Unterstützung, gelten die §§ 4 bis 7, soweit nicht Rechtsvorschriften des Bundes inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 20/1888 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/1110, 20/1416, 20/1589 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger VorschriftenBundestag Drucksachen · 18. Mai 2022
- 2. 20/3068 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und BekanntmachungswesensBundestag Drucksachen · 10. August 2022
- 3. 19/28164 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz)Bundestag Drucksachen · 31. März 2021
- 4. 20/1110 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger VorschriftenBundestag Drucksachen · 21. März 2022
- 5. 21/5869 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von VermögenswertenBundestag Drucksachen · 11. Mai 2026
- 6. 21/7558 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in StrafsachenBundestag Drucksachen · 12. August 2026
- 7. Merkblatt zur Internationalen Rechtshilfe in SteuerstrafsachenBMF Schreiben · 15. Juni 2022