(1) Die Universalschlichtungsstelle des Bundes nach § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 erhebt für die Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens vom Unternehmer, der zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren bereit oder verpflichtet ist, eine Gebühr. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe des Streitwerts oder dem tatsächlichen Aufwand des Schlichtungsverfahrens.
(2) Erkennt der Unternehmer den geltend gemachten Anspruch sofort vollständig an, kann die Gebühr ermäßigt werden; die Gebühr entfällt im Fall der Ablehnung der weiteren Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens nach § 14 Absatz 5 Satz 2.
(3) Vom Verbraucher, der die Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens beantragt hat, kann eine Gebühr nur erhoben werden, wenn der Antrag unter Berücksichtigung der gesamten Umstände als missbräuchlich anzusehen ist.
Fußnote
(+++ § 31: Zur Anwendung vgl. § 11 Abs. 4 Satz 2 EVO +++)
Fachbeiträge • 4
- 1. Alternative Streitbeilegung - lohnt sich die für Händler?Eingeschränkter ZugriffDr. Bea Brünen · www.it-recht-kanzlei.de · 19. März 2017
- 2. Ab 1. Februar 2017 neue Informationspflichten für Unternehmer nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)Eingeschränkter Zugriffwww.heuking.de · 26. Januar 2017
- 3. Weniger Bürokratie bei Verbraucherstreitbeilegung?Eingeschränkter Zugriffwww.brak.de
- 4. BMJ will Verbraucherstreitbeilegung optimierenEingeschränkter Zugriffwww.brak.de · 28. Oktober 2024
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/10991 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze - Drucksache 19/10348 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 19. Juni 2019
- 2. 19/10348 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer GesetzeBundestag Drucksachen · 20. Mai 2019
- 3. 19/27025 - Unterrichtung: Schlussbericht zur Funktionsweise der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle und der Universalschlichtungsstelle des Bundes in KehlBundestag Drucksachen · 10. Februar 2021