(1) Ein „Datenschutzcockpit“ ist eine IT-Komponente, mit der sich natürliche Personen Auskünfte zu Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen anzeigen lassen können. Erfasst werden bis zum Vorliegen der technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Erfassung weiterer Datenübermittlungen zunächst diejenigen Datenübermittlungen, bei denen eine Identifikationsnummer nach § 5 des Identifikationsnummerngesetzes zum Einsatz kommt.
(2) Im Datenschutzcockpit werden nach Maßgabe von Absatz 4 Satz 3 ausschließlich Protokolldaten nach § 9 des Identifikationsnummerngesetzes einschließlich der dazu durch die Registermodernisierungsbehörde und die Register übermittelten Inhaltsdaten sowie die Bestandsdaten der Register angezeigt. Diese Daten werden im Datenschutzcockpit nur für die Dauer des jeweiligen Nutzungsvorgangs gespeichert; nach Beendigung des Nutzungsvorgangs sind sie unverzüglich zu löschen. Der Auskunftsanspruch nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2; L 74 vom 4.3.2021, S. 35) bleibt unberührt. Das Datenschutzcockpit ist aus Sicht des Nutzers einfach und zweckmäßig auszugestalten. Es sind technische und organisatorische Maßnahmen vorzusehen, damit staatliche Eingriffe zum Nachteil des Nutzers nicht möglich sind.
(3) Jede natürliche Person kann sich bei der öffentlichen Stelle, die das Datenschutzcockpit betreibt, für ein Datenschutzcockpit registrieren. Sie hat sich bei der Registrierung und Nutzung des Datenschutzcockpits mit einem Identifizierungsmittel auf dem Vertrauensniveau hoch zu identifizieren. Zur Feststellung der Identität darf bei Registrierung und Nutzung das dienste- und kartenspezifische Kennzeichen verarbeitet werden. Im Übrigen kann sich der Nutzer auch mit einem Nutzerkonto des Portalverbundes beim Datenschutzcockpit registrieren. In diesem Fall darf die für das Nutzerkonto zuständige Stelle das dienste- und kartenspezifische Kennzeichen an die für das Datenschutzcockpit zuständige Stelle übermitteln.
(4) Das Datenschutzcockpit darf die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung als Identifikator für die Anfrage zur Erhebung und Anzeige der Daten nach Absatz 2 verarbeiten. Zur Anfrage nach § 6 des Identifikationsnummerngesetzes erhebt das Datenschutzcockpit bei der Registrierung des Nutzers folgende Daten:
- 1.
- Namen,
- 2.
- Vornamen,
- 3.
- Anschrift,
- 4.
- Geburtsname und
- 5.
- Tag der Geburt.
(5) Das Datenschutzcockpit wird von einer öffentlichen Stelle errichtet und betrieben, die durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat im Benehmen mit dem IT-Planungsrat mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt wird. Das Nähere zu den technischen Verfahren, den technischen Formaten der Datensätze und den Übertragungswegen legt das Bundesministerium des Innern und für Heimat im Benehmen mit dem IT-Planungsrat mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung fest.
Fachbeiträge • 1
- 1. § 10 Datenschutzcockpit; VerordnungsermächtigungEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 22. Juli 2026
Öffentliche Quellen • 18
- 1. 18/12589 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11135, 18/11185 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 2. 19/24226 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz - RegMoG)Bundestag Drucksachen · 11. November 2020
- 3. 19/32112 - Kleine Anfrage: Fragen zur Weiterentwicklung des AusländerzentralregistersBundestag Drucksachen · 25. August 2021
- 4. 19/32508 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/32112 - Fragen zur Weiterentwicklung des AusländerzentralregistersBundestag Drucksachen · 20. September 2021
- 5. 19/26247 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/24226 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz - RegMoG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Manuel Höferlin, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/24641 - Verfassungskonforme Registermodernisierung - Ohne steuerliche Identifikationsnummer c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/25029 - E-Government entschlossen vorantreiben - Registermodernisierung verfassungskonform umsetzenBundestag Drucksachen · 27. Januar 2021
- 6. 20/9470 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)Bundestag Drucksachen · 27. November 2023
- 7. 20/10417 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)Bundestag Drucksachen · 21. Februar 2024
- 8. 20/11315 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des HochbaustatiskgesetzesBundestag Drucksachen · 8. Mai 2024