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1. September 2009
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1. April 2010
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30. Juni 2024
30. Juni 2024
(1) Die ausgleichsberechtigte Person kann bei der externen Teilung wählen, ob ein für sie bestehendes Anrecht ausgebaut oder ein neues Anrecht begründet werden soll.
(2) Die gewählte Zielversorgung muss eine angemessene Versorgung gewährleisten.
(3) Die Zahlung des Kapitalbetrags nach § 14 Abs. 4 an die gewählte Zielversorgung darf nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen oder zu einer schädlichen Verwendung bei der ausgleichspflichtigen Person führen, es sei denn, sie stimmt der Wahl der Zielversorgung zu.
(4) Ein Anrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung, bei einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung oder aus einem Vertrag, der nach § 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist, erfüllt stets die Anforderungen der Absätze 2 und 3.
(5) Übt die ausgleichsberechtigte Person ihr Wahlrecht nicht aus, so erfolgt die externe Teilung durch Begründung eines Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ist ein Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes auszugleichen, ist abweichend von Satz 1 ein Anrecht bei der Versorgungsausgleichskasse zu begründen.
Fachbeiträge • 38
- 1. VersorgungsausgleichEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 27. Dezember 2016
- 2. Der Versorgungsausgleich bei ScheidungEingeschränkter ZugriffSabine Ebner-Köppl · www.elolaw.de · 28. Mai 2020
- 3. Was passiert mit der Rente?Eingeschränkter ZugriffDr. Jörg Schröck · www.familienrecht-ratgeber.com · 3. Januar 2024
- 4. Gesetz über den Versorgungsausgleich beurteiltEingeschränkter ZugriffRedaktion Beukenberg Rechtsanwälte · www.beukenberg.com · 18. Juni 2020
- 5. Rechtsprechung · Rechtsanwälte Merkens und MaubachEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwaelte-morlaixplatz.de · 19. April 2018
- 6. OLG Hamm: Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist im Versorgungsausgleich nicht mit sonstiger betrieblicher Altersversorgung gleichartigEingeschränkter ZugriffAdmin · www.wielinski.de · 5. Januar 2026
- 7. OLG Schleswig-Holstein zum Versorgungsausgleich: Vereinbarung über externe Teilung eines Anrechts bedarf keiner besonderen FormEingeschränkter ZugriffAdmin · www.wielinski.de · 19. Dezember 2025
- 8. Anwälte Leonberg – WRNBEingeschränkter Zugriffwww.wurster-reichert.de · 22. Februar 2021
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/13552 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des VersorgungsausgleichsgesetzesBundestag Drucksachen · 25. September 2019
- 2. 19/26838 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des VersorgungsausgleichsrechtsBundestag Drucksachen · 19. Februar 2021
- 3. 21/6510 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des VersorgungsausgleichsrechtsBundestag Drucksachen · 15. Juni 2026