(1) Erträge aus Investmentfonds (Investmenterträge) sind
- 1.
- Ausschüttungen des Investmentfonds nach § 2 Absatz 11,
- 2.
- Vorabpauschalen nach § 18 und
- 3.
- Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen nach § 19.
(2) Investmenterträge sind nicht anzusetzen, wenn die Investmentanteile im Rahmen von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen gehalten werden, die nach § 5 oder § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert wurden. Vorabpauschalen sind nicht anzusetzen, wenn die Investmentanteile gehalten werden
- 1.
- im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge nach dem Betriebsrentengesetz,
- 2.
- von Versicherungsunternehmen im Rahmen von Versicherungsverträgen nach § 20 Absatz 1 Nummer 6 Satz 1 und 4 des Einkommensteuergesetzes oder
- 3.
- von Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen zur Sicherung von Alterungsrückstellungen.
(3) Auf Investmenterträge aus Investmentfonds sind § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes und § 8b des Körperschaftsteuergesetzes nicht anzuwenden.
(4) Ist die Ausschüttung eines ausländischen Investmentfonds nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, so wird die Freistellung ungeachtet des Abkommens nur gewährt, wenn
- 1.
- der Investmentfonds in dem Staat, dem nach dem Abkommen das Besteuerungsrecht zusteht, der allgemeinen Ertragsbesteuerung unterliegt und
- 2.
- die Ausschüttung zu mehr als 50 Prozent auf nicht steuerbefreiten Einkünften des Investmentfonds beruht.
Fußnote
(+++ Kapitel 2 (§§ 6 bis 24): Zur Anwendung vgl. § 25 +++)
Fachbeiträge • 33
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Öffentliche Quellen • 9
- 1. Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 Investmentsteuergesetz (InvStG); Basiszins zum 2. Januar 2026BMF Schreiben · 13. Januar 2026
- 2. Kapitalertragsteuer; Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Absatz 2 und 3 EStGBMF Schreiben · 16. Mai 2025
- 3. Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen zur Anwendung des AußensteuergesetzesBMF Schreiben · 20. Juli 2023
- 4. Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 Investmentsteuergesetz (InvStG); Basiszins zum 2. Januar 2025BMF Schreiben · 10. Januar 2025
- 5. Entwurf eines BMF-Schreibens zur Anwendung ... (Steueroasen-Abwehrgesetz - StAbwG)BMF Schreiben · 30. November 2023
- 6. Grundsätze zur Anwendung des AußensteuergesetzesBMF Schreiben · 22. Dezember 2023
- 7. Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG) InvestmentsteuergesetzBMF Schreiben · 24. November 2025
- 8. Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-AbwehrgesetzesBMF Schreiben · 14. Juni 2024