(1) Werbungskosten des Spezial-Investmentfonds, die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit Einnahmen stehen, sind Direktkosten. Zu den Direktkosten gehören auch Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bis zur Höhe der nach § 7 des Einkommensteuergesetzes zulässigen Beträge. Die übrigen Werbungskosten des Spezial-Investmentfonds sind Allgemeinkosten.
(2) Direktkosten, die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit Einnahmen nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 oder Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes stehen, sind ausschließlich den Einnahmen nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes zuzuordnen. Liegen keine Einnahmen nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes vor oder sind die Einnahmen niedriger als die Werbungskosten, so hat der Spezial-Investmentfonds Verlustvorträge zu bilden.
(3) Verluste aus Finanzderivaten sind als Direktkosten bei den Einnahmen nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes abzuziehen, wenn der Spezial-Investmentfonds im Rahmen einer konzeptionellen Gestaltung Verluste aus Finanzderivaten und in gleicher oder ähnlicher Höhe Einnahmen nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes herbeigeführt hat.
(4) Die nach der Zuordnung nach den Absätzen 2 und 3 verbleibenden Direktkosten sind von den jeweiligen Einnahmen abzuziehen.
Fachbeiträge • 4
- 1. Investmentfonds, Veräußerungsgewinn, Aktie, Termingeschäft, Verrechnung, Missbrauch, RückwirkungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 19. Juni 2026
- 2. Investmentfonds, Veräußerungsgewinn, Aktie, Termingeschäft, Verrechnung, Missbrauch, RückwirkungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 19. Juni 2026
- 3. Einspruch aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 4. Einspruch aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 20/12778 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)Bundestag Drucksachen · 9. September 2024
- 2. 20/8628 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)Bundestag Drucksachen · 2. Oktober 2023
- 3. Entwurf eines BMF-Schreibens zur Anwendung ... (Steueroasen-Abwehrgesetz - StAbwG)BMF Schreiben · 30. November 2023
- 4. Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-AbwehrgesetzesBMF Schreiben · 14. Juni 2024