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30. Januar 2026
30. Januar 2026
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6. Mai 2026
6. Mai 2026
Im Sinn dieses Gesetzes ist oder sind
- 1.
- „Beschleunigungsflächen“ Flächen, die für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See nach § 5 besonders geeignet sind, und solche nach § 8a,
- 2.
- „Cluster“ die im Bundesfachplan Offshore nach § 17a des Energiewirtschaftsgesetzes festgelegten Räume für Windenergieanlagen auf See,
- 3.
- „clusterinterne Kapazitätsknappheit“ die Überschreitung der Kapazität, die auf einer vorhandenen oder im bestätigten Offshore-Netzentwicklungsplan nach den §§ 17b und 17c des Energiewirtschaftsgesetzes vorgesehenen Offshore-Anbindungsleitung für die bestehenden Projekte in einem Cluster zur Verfügung steht; als clusterinterne Knappheit gilt es auch, wenn bei einer clusterübergreifenden Anbindung, die in dem vorbehaltlos bestätigten Offshore-Netzentwicklungsplan nach den §§ 17b und 17c des Energiewirtschaftsgesetzes vorgesehen ist, die Kapazität durch ein bestehendes Projekt aus einem anderen Cluster überschritten wird, das ausnahmsweise über eine solche clusterübergreifende Anbindung angeschlossen werden kann,
- 4.
- „Gebiete“ Bereiche in der ausschließlichen Wirtschaftszone oder im Küstenmeer für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See, die an das Netz angeschlossen werden,
- 5.
- „Flächen“ Bereiche innerhalb von Gebieten, auf denen Windenergieanlagen auf See, die an das Netz angeschlossen werden, in räumlichem Zusammenhang errichtet werden sollen und für die deshalb eine gemeinsame Ausschreibung erfolgt,
- 6.
- „Offshore-Anbindungsleitungen“ Anbindungsleitungen von den Netzverknüpfungspunkten an Land zu
- a)
- den Verknüpfungspunkten zur direkten Anbindung von Windenergieanlagen auf See an die Konverter- oder Umspannplattformen der Übertragungsnetzbetreiber oder
- b)
- den Umspannanlagen der Betreiber von Windenergieanlagen auf See,
- 7.
- „Pilotwindenergieanlage auf See“ die jeweils ersten drei Windenergieanlagen auf See eines Typs, mit denen nachweislich eine wesentliche, weit über den Stand der Technik hinausgehende Innovation erprobt wird; die Innovation kann insbesondere die Generatorleistung, den Rotordurchmesser, die Nabenhöhe, den Turmtypen oder die Gründungsstruktur betreffen,
- 8.
- „sonstige Energiegewinnungsanlage“ jede Anlage zur Erzeugung von Strom auf See aus anderen erneuerbaren Energien als Wind, insbesondere aus Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder zur Erzeugung anderer Energieträger, insbesondere Gas, oder anderer Energieformen, insbesondere thermischer Energie,
- 9.
- „sonstige Energiegewinnungsbereiche“ Bereiche außerhalb von Gebieten, auf denen Windenergieanlagen auf See und sonstige Energiegewinnungsanlagen, die jeweils nicht an das Netz angeschlossen werden, in räumlichem Zusammenhang errichtet werden können,
- 10.
- „Testfelder“ Bereiche in der ausschließlichen Wirtschaftszone und im Küstenmeer, in denen im räumlichen Zusammenhang Pilotwindenergieanlagen auf See, Windenergieanlagen auf See oder sonstige Energiegewinnungsanlagen, die an das Netz angeschlossen werden und bei denen Innovationen erprobt werden sollen, errichtet werden sollen und die gemeinsam über eine Testfeld-Anbindungsleitung angebunden werden sollen,
- 11.
- „Testfeld-Anbindungsleitungen“ Testfeld-Anbindungsleitungen im Sinn von § 12b Absatz 1 Satz 4 Nummer 6 des Energiewirtschaftsgesetzes,
- 12.
- „Windenergieanlage auf See“ jede Anlage zur Erzeugung von Strom aus Windenergie, die auf See in einer Entfernung von mindestens drei Seemeilen gemessen von der Küstenlinie der Bundesrepublik Deutschland aus seewärts errichtet worden ist; als Küstenlinie gilt die in der Karte Nummer 2920 „Deutsche Nordseeküste und angrenzende Gewässer“, Ausgabe 1994, XII., sowie in der Karte Nummer 2921 „Deutsche Ostseeküste und angrenzende Gewässer“, Ausgabe 1994, XII., des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie im Maßstab 1:375 000 dargestellte Küstenlinie,
- 13.
- „zentral voruntersuchte Flächen“ Flächen, für die eine zentrale Voruntersuchung nach Teil 2 Abschnitt 2 durch die für die Voruntersuchung zuständige Stelle vor dem Ausschreibungstermin durchgeführt wurde, und
- 14.
- „zugewiesene Netzanbindungskapazität“ das Recht, eine bestimmte Offshore-Anbindungsleitung bis zu einer bestimmten Leistung für die Übertragung von elektrischer Energie aus Windenergieanlagen auf See zu nutzen.
Fachbeiträge • 5
- 1. Update Umweltrecht - GesetzgebungEingeschränkter Zugriffwww.bbgundpartner.de · 17. April 2026
- 2. Lästiger Papierkram: Kann weg nach BEG IVEingeschränkter ZugriffRedakteur · www.unzicker-legal.de · 14. November 2024
- 3. Update Umweltrecht - GesetzgebungEingeschränkter Zugriffwww.bbgundpartner.de · 22. Juli 2025
- 4. Referentenentwurf Renewable Energy Directive IIIEingeschränkter Zugriffwww.goerg.de
- 5. Blogreihe „Wasserstoff aktuell“ - Elektrolyse Offshore unter der Verordnung von sonstigen Energiegewinnungsbereichen in der ausschließlichen Wirtschaftszone (SoEnergieV)Eingeschränkter Zugriffhttps://kapellmann.de/de/nachrichten
Öffentliche Quellen • 21
- 1. 19/5523 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 6. November 2018
- 2. 21/8285 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der VersorgungssicherheitBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 3. 19/9027 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/7375, 19/7914, 19/8435 Nr. 1 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des EnergieleitungsausbausBundestag Drucksachen · 3. April 2019
- 4. 19/7914 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus - Drucksache 19/7375 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 20. Februar 2019
- 5. 19/24234 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften - Drucksache 19/23482 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 11. November 2020
- 6. 21/8238 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf SeeBundestag Drucksachen · 28. September 2026
- 7. 20/1630 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im StromsektorBundestag Drucksachen · 2. Mai 2022
- 8. 20/2657 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1634, 20/1973, 20/2137 Nr. 5 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 6. Juli 2022