Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
26. November 2020
26. November 2020
>
Version
31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Soll die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft erfolgen, so finden die Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus den §§ 181 bis 185 ein anderes ergibt.
(2) Die einstweilige Einstellung des Verfahrens ist auf Antrag eines Miteigentümers auf die Dauer von längstens sechs Monaten anzuordnen, wenn dies bei Abwägung der widerstreitenden Interessen der mehreren Miteigentümer angemessen erscheint. Die einmalige Wiederholung der Einstellung ist zulässig. § 30b gilt entsprechend.
(3) Betreibt ein Miteigentümer die Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft, der außer ihm nur sein Ehegatte, sein früherer Ehegatte, sein Lebenspartner oder sein früherer Lebenspartner angehört, so ist auf Antrag dieses Ehegatten, früheren Ehegatten, dieses Lebenspartners oder früheren Lebenspartners die einstweilige Einstellung des Verfahrens anzuordnen, wenn dies zur Abwendung einer ernsthaften Gefährdung des Wohls eines gemeinschaftlichen Kindes erforderlich ist. Die mehrfache Wiederholung der Einstellung ist zulässig. § 30b gilt entsprechend. Das Gericht hebt seinen Beschluß auf Antrag auf oder ändert ihn, wenn dies mit Rücksicht auf eine Änderung der Sachlage geboten ist.
(4) Durch Anordnungen nach Absatz 2, 3 darf das Verfahren nicht auf mehr als fünf Jahre insgesamt einstweilen eingestellt werden.
Fachbeiträge • 145
- 1. Das Haus in der ScheidungEingeschränkter Zugriffwww.familum.de · 27. Juli 2026
- 2. V ZB 81/25: Wer für eine GmbH bietet, braucht UrkundenEingeschränkter ZugriffMarkus Stenger · www.curia-recht.de · 4. Oktober 2026
- 3. ErbengemeinschaftEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 5. November 2025
- 4. Erbengemeinschaft auflösen - So setzen Sie Ihre Rechte als Miterbe durchEingeschränkter ZugriffDr. Jens Sebastian Groh · www.walek-rechtsanwaelte.de · 22. Mai 2026
- 5. Teilungsversteigerung bei Scheidung: Anwalt in MünchenEingeschränkter Zugriffwww.curia-recht.de · 23. September 2026
- 6. Teilungsversteigerung beantragenEingeschränkter Zugriffwww.curia-recht.de · 20. September 2026
- 7. Teilungsversteigerung: die sieben teuersten FehlerEingeschränkter Zugriffwww.curia-recht.de · 23. September 2026
- 8. Glossar VersteigerungsrechtEingeschränkter Zugriffwww.curia-recht.de · 21. September 2026