Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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22. Dezember 2007
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30. Juni 2013
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19. Januar 2021
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Sind die Voraussetzungen für ein Verbot nach den §§ 1, 19 bis 21 und 29, nach Artikel 101 Absatz 1 oder Artikel 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union nach den der Kartellbehörde vorliegenden Erkenntnissen nicht gegeben, so kann sie entscheiden, dass für sie kein Anlass besteht, tätig zu werden. Die Entscheidung hat zum Inhalt, dass die Kartellbehörde vorbehaltlich neuer Erkenntnisse von ihren Befugnissen nach den §§ 32 und 32a keinen Gebrauch machen wird. Sie hat keine Freistellung von einem Verbot im Sinne des Satzes 1 zum Inhalt.
(2) Unabhängig von den Voraussetzungen nach Absatz 1 kann die Kartellbehörde auch mitteilen, dass sie im Rahmen ihres Aufgreifermessens von der Einleitung eines Verfahrens absieht.
(3) Das Bundeskartellamt kann allgemeine Verwaltungsgrundsätze über die Ausübung seines nach Absatz 1 und 2 bestehenden Ermessens festlegen.
(4) Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen haben auf Antrag gegenüber dem Bundeskartellamt einen Anspruch auf eine Entscheidung nach Absatz 1, wenn im Hinblick auf eine Zusammenarbeit mit Wettbewerbern ein erhebliches rechtliches und wirtschaftliches Interesse an einer solchen Entscheidung besteht. Das Bundeskartellamt soll innerhalb von sechs Monaten über einen Antrag nach Satz 1 entscheiden.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/3300 - Unterrichtung: Zweiundzwanzigstes Hauptgutachten der Monopolkommission Wettbewerb 2018Bundestag Drucksachen · 10. Juli 2018
- 2. 19/32714 - Unterrichtung: Sondergutachten 82 der Monopolkommission gemäß § 44 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Empfehlungen für einen effektiven und effizienten Digital Markets ActBundestag Drucksachen · 13. Oktober 2021
- 3. 21/7150 - Unterrichtung: 26. Hauptgutachten der Monopolkommission Wettbewerb 2026: Für eine wettbewerbsorientierte WirtschaftspolitikBundestag Drucksachen · 18. Juli 2026
- 4. 21/5450 - Unterrichtung: Bericht gemäß § 30 Absatz 4 des Gesetzes gegen WettbewerbsbeschränkungenBundestag Drucksachen · 14. April 2026
- 5. 21/7865 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze (12. GWB-Novelle)Bundestag Drucksachen · 7. September 2026