18. April 2016
5. Januar 2026
30. Juni 2026
(1) In der Leistungsbeschreibung ist der Auftragsgegenstand so eindeutig wie möglich zu beschreiben, sodass die Beschreibung für alle Unternehmen im gleichen Sinne verständlich ist und die Angebote miteinander verglichen werden können. Die Leistungsbeschreibung enthält die Funktions- oder Leistungsanforderungen oder eine Beschreibung der zu lösenden Aufgabe, deren Kenntnis für die Erstellung des Angebots erforderlich ist, sowie die Umstände und Bedingungen der Leistungserbringung.
(2) Bei der Beschaffung von Leistungen, die zur Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen sind, sind bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung außer in ordnungsgemäß begründeten Fällen die Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen oder die Konzeption für alle Nutzer zu berücksichtigen.
(3) Die Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen beizufügen.
Fußnote
(+++ § 121: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)
Öffentliche Quellen • 27
- 1. 14/4913 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/3432- Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gerichtsvollzieherkostenrechts - GvKostRNeuOG -Bundestag Drucksachen · 6. Dezember 2000
- 2. 14/3432 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gerichtsvollzieherkostenrechts -GvKostRNeuOG-Bundestag Drucksachen · 18. Mai 2000
- 3. 14/7515 - Unterrichtung: Bericht der Regierungskommission Corporate Governance "Unternehmensführung - Unternehmenskontrolle - Modernisierung des Aktienrechts"Bundestag Drucksachen · 14. August 2001
- 4. 15/1971 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - KostRMoG)Bundestag Drucksachen · 11. November 2003
- 5. 15/3917 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des EnergiewirtschaftsrechtsBundestag Drucksachen · 14. Oktober 2004
- 6. 15/2487 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP -15/1971- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - KostRMoG) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/2403- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - KostRMoG)Bundestag Drucksachen · 11. Februar 2004
- 7. 15/5268 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/3917, 15/4068- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Dr. Joachim Pfeiffer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/3998- Klaren und funktionsfähigen Ordnungsrahmen für die Strom- und Gasmärkte schaffen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/4037- Für mehr Wettbewerb und Transparenz in der Energiewirtschaft durch klare ordnungspolitische VorgabenBundestag Drucksachen · 13. April 2005
- 8. 16/3038 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 19. Oktober 2006