18. April 2016
5. Januar 2026
30. Juni 2026
(1) Unternehmen haben bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen und die rechtlichen Vorgaben über die Gleichbehandlung der Geschlechter in Bezug auf die Entgeltgleichheit einzuhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
(2) Öffentliche Auftraggeber können darüber hinaus besondere Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags (Ausführungsbedingungen) festlegen, sofern diese mit dem Auftragsgegenstand entsprechend § 127 Absatz 3 in Verbindung stehen. Die Ausführungsbedingungen müssen sich aus der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben. Sie können insbesondere wirtschaftliche, innovationsbezogene, umweltbezogene, soziale oder beschäftigungspolitische Belange, Belange der Versorgungssicherheit oder der digitalen Souveränität oder den Schutz der Vertraulichkeit von Informationen umfassen.
Fußnote
(+++ § 128: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)
(+++ § 128 Abs. 1: Zur Anwendung vgl. § 33 Abs. 5 KonzVgV +++)
Öffentliche Quellen • 47
- 1. 13/9340 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberechtsänderungsgesetz - VgRÄG)Bundestag Drucksachen · 3. Dezember 1997
- 2. 13/10328 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 13/9340 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberechtsänderungsgesetz - VgRÄG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck (Bremen), Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 13/9813 - Rechtsgrundlage für die Vergabe öffentlicher Aufträge: Koppelung der Auftragsvergabe an FrauenfördermaßnahmenBundestag Drucksachen · 1. April 1998
- 3. 13/10876 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberechtsänderungsgesetz - VgRÄG) - Drucksachen 13/9340, 13/10328, 13/10711 -Bundestag Drucksachen · 28. Mai 1998
- 4. 14/5937 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des BMWi sowie des BMBF auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 26. April 2001
- 5. 14/6300 - Unterrichtung: Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 1999/2000 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet und Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 22. Juni 2001
- 6. 14/4913 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/3432- Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gerichtsvollzieherkostenrechts - GvKostRNeuOG -Bundestag Drucksachen · 6. Dezember 2000
- 7. 14/3432 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gerichtsvollzieherkostenrechts -GvKostRNeuOG-Bundestag Drucksachen · 18. Mai 2000
- 8. 15/3640 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen WettbewerbsbeschränkungenBundestag Drucksachen · 12. August 2004