(1) Einrichtungen zur Bestrahlung im Sinne des § 1 Absatz 1 (Bestrahlungsanlagen) dürfen nur verwendet werden, wenn sie durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden für diesen Zweck zugelassen sind. Die Zulassung erfolgt unbeschadet sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften für solche Einrichtungen.
(2) Die Zulassung darf nur erteilt werden, wenn
- 1.
- die Anlage den Anforderungen der empfohlenen internationalen Verfahrensleitsätze der Codex-Alimentarius-Kommission für das Betreiben von Bestrahlungseinrichtungen für die Behandlung von Lebensmitteln (Ref. FAO/WHO/CAC/Vol XV Ausgabe 1) entspricht,
- 2.
- für die Anlage eine Person bestimmt ist, die für die Einhaltung aller der für die Anwendung des Verfahrens erforderlichen Bedingungen verantwortlich ist.
(3) Die zuständigen Behörden erteilen jeder zugelassenen Anlage eine Referenznummer.
UNO-Verlag, Am Hofgarten 10, D 53113 Bonn.Fachbeiträge • 31
- 1. Rechtsanwältin Linda BlunkEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-blunk.de · 2. Juli 2026
- 2. Fachanwaltslehrgang Erbrecht im Fernstudium/ onlineEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 1. August 2024
- 3. Fachanwältin für Arbeitsrecht - ScholzEingeschränkter ZugriffNorbert Lühring · www.scholz-luehring.de · 13. Mai 2022
- 4. Kanzlei & Presse Archive - Seite 2 von 4 - ScholzEingeschränkter ZugriffTilman Lühring · www.scholz-luehring.de · 19. Februar 2025
- 5. Arbeitsrecht Archive - ScholzEingeschränkter ZugriffNorbert Lühring · www.scholz-luehring.de · 13. Mai 2022
- 6. von Wiedebach Archive - ScholzEingeschränkter ZugriffNorbert Lühring · www.scholz-luehring.de · 13. Mai 2022
- 7. Fachanwalt Archive - ScholzEingeschränkter ZugriffNorbert Lühring · www.scholz-luehring.de · 21. Juni 2023
- 8. Fachanwalt - Fallzahlen oder Fachgespräch?Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 27. Mai 2014