(1) Durch den Universaldienst wird eine flächendeckend angemessene und ausreichende Versorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen sichergestellt.
(2) Zur Erbringung des Universaldienstes nach den Vorgaben dieses Abschnitts sind Anbieter verpflichtet,
- 1.
- die bisher Universaldienstleistungen nach der Post-Universaldienstleistungsverordnung vom 15. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2418) erbracht haben, ohne dass eine Mitteilung nach § 56 des Postgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3294) erfolgt ist,
- 2.
- die eine entsprechende Verpflichtungserklärung gegenüber der Bundesnetzagentur abgegeben haben,
- 3.
- die eine Erklärung nach § 26 Absatz 1 Satz 2 abgegeben haben,
- 4.
- an die in einem Ausschreibungsverfahren nach § 27 Absatz 2 Universaldienstleistungen vergeben worden sind oder
- 5.
- die nach § 26 Absatz 2 oder 3 verpflichtet worden sind.
(3) Beabsichtigt ein Universaldienstanbieter, Universaldienstleistungen, zu deren Erbringung er nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 verpflichtet ist, künftig nicht mehr, nicht mehr in vollem Umfang oder zu ungünstigeren Bedingungen als in diesem Abschnitt vorgesehen zu erbringen, so hat er dies der Bundesnetzagentur sechs Monate vor Beginn der Dienstleistungseinschränkung mitzuteilen.
(4) Kunden haben gegen einen Universaldienstanbieter im Rahmen der Gesetze und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Anspruch auf Erbringung der Universaldienstleistungen. Universaldienstanbieter haben Universaldienstleistungen allen Nachfragern zu gleichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen, es sei denn, unterschiedliche Bedingungen sind sachlich gerechtfertigt.
Fachbeiträge • 3
- 1. BSIG Anlage 2: Sektoren wichtiger EinrichtungenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 21. Juli 2026
- 2. Referentenentwurf für ein JahressteuergesetzEingeschränkter Zugriffwww.indicet.de · 8. Juni 2026
- 3. Was kann ich tun, wenn die Post nicht ankommt?Eingeschränkter Zugriffwww.verbraucherzentrale-hessen.de · 15. September 2026
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 20/11817 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10283 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/9733 - Deutschlands Postmärkte der Zukunft - Zuverlässig, erschwinglich, digitalBundestag Drucksachen · 12. Juni 2024
- 2. 20/6630 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/6342 - Neuordnung des PostmarktesBundestag Drucksachen · 27. April 2023
- 3. 20/9836 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Post 2022/2023 mit 13. Sektorgutachten Post (2023) der Monopolkommission - Postwesen durch Wettbewerb erneuern!Bundestag Drucksachen · 12. Dezember 2023
- 4. 20/10283 - Gesetzentwurf: Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG)Bundestag Drucksachen · 7. Februar 2024
- 5. 21/3360 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Post 2024/2025 mit 14. Sektorgutachten der Monopolkommission - Post 2025: Neues Postgesetz - Marktgestaltung beginnt!Bundestag Drucksachen · 9. Dezember 2025
- 6. 21/1893 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 29. September 2025
- 7. 21/4210 - Große Anfrage: Von der Urnenwahl zur Briefwahl - Wahlen im Fokus von Wahlbeobachtung, Wahlstatistik und WahlprüfungBundestag Drucksachen · 20. Februar 2026