(1) Ein Unternehmen, dem eine Verpflichtung nach § 26 Absatz 2 oder 3 oder § 27 Absatz 4 auferlegt wurde, erhält auf Antrag bei der Bundesnetzagentur einen finanziellen Ausgleich, wenn die Verpflichtung mit Nettokosten im Sinne des Absatzes 2 verbunden ist, die eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung für den Universaldienstanbieter darstellen.
(2) Die Bundesnetzagentur ermittelt die Höhe der Nettokosten als Differenz der Kosten des verpflichteten Unternehmens für den Betrieb ohne Universaldienstverpflichtung und der Kosten für den Betrieb unter Einhaltung der Universaldienstverpflichtung. Dabei sind Vorteile und Erträge des Unternehmens infolge der Erbringung von Universaldienstleistungen, einschließlich immaterieller Vorteile, zu berücksichtigen.
(3) Zur Berechnung der Nettokosten kann die Bundesnetzagentur die erforderlichen Unterlagen von zur Erbringung des Universaldienstes verpflichteten Unternehmen fordern. Anhand der eingereichten Unterlagen überprüft die Bundesnetzagentur insbesondere die Notwendigkeit der geltend gemachten Kosten für die Leistungserbringung.
(4) Im Falle der Ausschreibung nach § 27 gewährt die Bundesnetzagentur einen Ausgleich in Höhe des im Ausschreibungsverfahren geltend gemachten Ausgleichsbetrages.
(5) Sofern die Ausgleichszahlung nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union notifiziert werden muss, erfolgt die Gewährung des Ausgleichs erst nach beihilferechtlicher Genehmigung durch die Europäische Kommission.
(6) Der Ausgleich wird nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem ein Defizit bei der Erbringung des Universaldienstes entsteht, gewährt.
Fachbeiträge • 3
- 1. BVerwG 6 C 10.11, Urteil vom 29. Mai 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. BVerwG 6 C 14.08, Urteil vom 20. Mai 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 1 DB 10.02, Beschluss vom 24. Oktober 2002Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 19/169 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Post 2016/2017 mit Sondergutachten der Monopolkommission - Post 2017: Privilegien abbauen, Regulierung effektiv gestalten!Bundestag Drucksachen · 1. Dezember 2017
- 2. 19/15852 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Post 2018/2019 mit 11. Sektorgutachten Post der Monopolkommission - Die Novelle des Postgesetzes: Neue Chancen für den WettbewerbBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2019
- 3. 20/1622 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Post 2020/2021 mit 12. Sektorgutachten Post (2021) der Monopolkommission - Wettbewerb mit neuem Schwung!Bundestag Drucksachen · 15. Dezember 2021
- 4. 19/28688 - Unterrichtung: Tätigkeitsberichte 2018/2019 der Bundesnetzagentur zu den Aufgabengebieten Telekommunikation und Post und Sektorgutachten Nr. 11 der Monopolkommission "Telekommunikation 2019: Staatliches Augenmaß beim Netzausbau" sowie Sektorgutachten Nr. 11 der Monopolkommission "Post 2019: Die Novelle des Postgesetzes: Neue Chancen für den Wettbewerb" - Drucksachen 19/15851 und 19/15852 - Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 7. April 2021
- 5. 20/6630 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/6342 - Neuordnung des PostmarktesBundestag Drucksachen · 27. April 2023
- 6. 20/9836 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Post 2022/2023 mit 13. Sektorgutachten Post (2023) der Monopolkommission - Postwesen durch Wettbewerb erneuern!Bundestag Drucksachen · 12. Dezember 2023
- 7. 20/7893 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht Post 2020/2021 der Bundesnetzagentur und 12. Sektorgutachten "Post 2021: Wettbewerb mit neuem Schwung!" der Monopolkommission - Drucksache 20/1622 - Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 27. Juli 2023
- 8. 20/10283 - Gesetzentwurf: Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG)Bundestag Drucksachen · 7. Februar 2024