(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz legt drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes und anschließend alle drei Jahre einen Bericht über die Lage der Erbringung und das Erfordernis einer Weiterentwicklung des Universaldienstes vor. Der Bericht enthält insbesondere
- 1.
- eine Untersuchung der Kosten der Universaldiensterbringung, unter Zuweisung konkreter Kosten zu einzelnen Universaldienstvorgaben sowie unter Berücksichtigung der materiellen und immateriellen Vorteile, die mit der Erfüllung der Universaldienstvorgaben verbunden sind,
- 2.
- eine Untersuchung der allgemeinen Nachfrage nach Universaldienstleistungen, unter Einschluss einer Analyse der konkreten Bedürfnisse sowie der Zahlungsbereitschaft der Nutzenden,
- 3.
- eine Bewertung der geltenden Universaldienstvorgaben, unter Berücksichtigung der durch die Untersuchungen nach den Nummern 1 und 2 sowie der im Rahmen der Anwendung des § 23 gewonnenen Erkenntnisse und des aktuellen Standes der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung sowie
- 4.
- konkrete Vorschläge zur bedarfsgerechten Anpassung der gesetzlichen Vorgaben dieses Abschnitts sowie des Abschnitts 3.
(2) Die Bundesregierung unterbreitet den gesetzgebenden Körperschaften auf Grundlage des Berichts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nach Absatz 1 Satz 1 binnen sechs Monaten nach dessen Vorlage konkrete Vorschläge zur bedarfsgerechten Anpassung der gesetzlichen Vorgaben dieses Abschnitts sowie des Abschnitts 3.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 19/169 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Post 2016/2017 mit Sondergutachten der Monopolkommission - Post 2017: Privilegien abbauen, Regulierung effektiv gestalten!Bundestag Drucksachen · 1. Dezember 2017
- 2. 19/5127 - Kleine Anfrage: Sondergutachten 79: Post 2017Bundestag Drucksachen · 18. Oktober 2018
- 3. 19/5642 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5127 - Sondergutachten 79: Post 2017Bundestag Drucksachen · 13. November 2018
- 4. 19/15852 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Post 2018/2019 mit 11. Sektorgutachten Post der Monopolkommission - Die Novelle des Postgesetzes: Neue Chancen für den WettbewerbBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2019
- 5. 20/1622 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Post 2020/2021 mit 12. Sektorgutachten Post (2021) der Monopolkommission - Wettbewerb mit neuem Schwung!Bundestag Drucksachen · 15. Dezember 2021
- 6. 19/28688 - Unterrichtung: Tätigkeitsberichte 2018/2019 der Bundesnetzagentur zu den Aufgabengebieten Telekommunikation und Post und Sektorgutachten Nr. 11 der Monopolkommission "Telekommunikation 2019: Staatliches Augenmaß beim Netzausbau" sowie Sektorgutachten Nr. 11 der Monopolkommission "Post 2019: Die Novelle des Postgesetzes: Neue Chancen für den Wettbewerb" - Drucksachen 19/15851 und 19/15852 - Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 7. April 2021
- 7. 20/9836 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Post 2022/2023 mit 13. Sektorgutachten Post (2023) der Monopolkommission - Postwesen durch Wettbewerb erneuern!Bundestag Drucksachen · 12. Dezember 2023
- 8. 20/10283 - Gesetzentwurf: Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG)Bundestag Drucksachen · 7. Februar 2024