(1) Die Bundesnetzagentur soll zur Erprobung neuer - insbesondere barrierefreier, nachhaltiger, digitaler, automatisierter oder mobiler - Modelle der Versorgung mit Postdienstleistungen Abweichungen von den Vorgaben dieses Abschnitts sowie des Abschnitts 1 zulassen, soweit diese mit den Zielen des § 2 Absatz 2 vereinbar sind und keine anderen öffentlichen Interessen entgegenstehen. Die erstmalige Erprobung soll auf einen Zeitraum von bis zu drei Jahren beschränkt werden. Bestehen die ursprünglichen Zulassungsbedingungen fort und haben sich Modelle in der Erprobung bewährt, kann die Bundesnetzagentur unter den Voraussetzungen des § 17 Absatz 5 deren Beibehaltung für einen Zeitraum von weiteren zwei Jahren zulassen.
(2) Die Erprobung eines neuen Modells ist durch einen Universaldienstanbieter bei der Bundesnetzagentur zu beantragen. Die Bundesnetzagentur legt nach pflichtgemäßem Ermessen und bezogen auf den konkreten Einzelfall fest, welche Informationen und Unterlagen der Universaldienstanbieter beizubringen hat, um eine Entscheidung nach Absatz 1 zu ermöglichen.
(3) Der Universaldienstanbieter hat der Bundesnetzagentur in regelmäßigen Abständen über den Stand und die Erfahrungen sowie die Erreichung der Ziele der Erprobung zu berichten. Unbeschadet des § 24 übersendet die Bundesnetzagentur dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in regelmäßigen Abständen einen Bericht über die wesentlichen Ergebnisse der Erprobungen, insbesondere auch mit Blick auf möglichen Anpassungsbedarf dieses Gesetzes mit dem Ziel der angemessenen Berücksichtigung und Nutzbarmachung neuer Modelle der Postversorgung.
(4) Von den Vorgaben des § 18 Absatz 1 kann im Rahmen der Erprobung neuer Modelle nach Absatz 1 nicht abgewichen werden. Die Möglichkeit, nach § 17 Absatz 5 von den Vorgaben des § 17 Absatz 1 Satz 3 bis 5 sowie des § 17 Absatz 3 Satz 1 abzuweichen, bleibt unberührt.
(5) Unter den Voraussetzungen der Absätze 1 bis 3 kann die Bundesnetzagentur auch Anbietern, die keine Universaldienstanbieter sind, Abweichungen von den Vorgaben der §§ 12 und 13 erlauben.
Fachbeiträge • 4
- 1. OLG Düsseldorf: kein wettbewerbsrechtlicher Erstattungsanspruch bei postrechtswidrig, aber bestandskräftig genehmigten BriefentgeltenEingeschränkter ZugriffAndreas Neumann · www.kochneumann.de · 29. August 2022
- 2. BVerwG 6 C 8.14, Urteil vom 05. August 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 6 C 24.15, Urteil vom 17. August 2016Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. BVerwG 6 C 10.11, Urteil vom 29. Mai 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/25868 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/23492, 19/24439, 19/24795 Nr. 1.1 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Gerald Ullrich, Michael Theurer, Reinhard Houben, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/23688 - Für ein selbstbewusstes und wachstumsorientiertes Wettbewerbsrecht auf digitalen Märkten c) zu dem Antrag der Abgeordneten Pascal Meiser, Fabio De Masi, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/23698 - Wettbewerbsrecht 4.0 - Digitales Monopoly beenden d) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Dr. Konstantin von Notz, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/23701 - Internetgiganten zähmen - Fairen Wettbewerb für digitale Plattformen herstellen e) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Tabea Rößner, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/23705 - Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb stärkenBundestag Drucksachen · 13. Januar 2021
- 2. 20/14198 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz - ReallaboreG)Bundestag Drucksachen · 13. Dezember 2024
- 3. 20/9836 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Post 2022/2023 mit 13. Sektorgutachten Post (2023) der Monopolkommission - Postwesen durch Wettbewerb erneuern!Bundestag Drucksachen · 12. Dezember 2023
- 4. 20/10283 - Gesetzentwurf: Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG)Bundestag Drucksachen · 7. Februar 2024
- 5. 21/2850 - Unterrichtung: Jahresgutachten 2025/26 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen EntwicklungBundestag Drucksachen · 18. November 2025
- 6. 21/218 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen LernensBundestag Drucksachen · 20. Mai 2025
- 7. 21/6698 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/218 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/517 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen LernensBundestag Drucksachen · 24. Juni 2026