(1) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, obliegt die Überwachung der Einhaltung der
- 1.
- Verordnung (EG) Nr. 1829/2003,
- 2.
- Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG (ABl. EU Nr. L 268 S. 24),
- 3.
- Verordnung (EG) Nr. 1946/2003
(2) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann bis zum Erlass einer Entscheidung oder eines Beschlusses der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union oder bis zum Erlass einer Anordnung der zuständigen Bundesbehörde nach § 1 Abs. 2 unter den Voraussetzungen des Artikels 34 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 in Verbindung mit Artikel 54 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vorläufige Schutzmaßnahmen im Sinne des Artikels 54 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 treffen. Sie kann insbesondere das Inverkehrbringen eines genetisch veränderten Lebensmittels oder Futtermittels oder eines zur Verwendung als oder in Lebensmitteln oder Futtermitteln bestimmten genetisch veränderten Organismus vorläufig ganz oder teilweise untersagen.
(3) Im Übrigen gelten § 38 Absatz 1 bis 5 und 7 bis 9, die §§ 38b, 39 Absatz 1 bis 4 und 7, § 40 sowie die §§ 42 bis 44 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches entsprechend für die Überwachung von
- 1.
- in Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 genannten Lebensmitteln,
- 2.
- in Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 genannten Futtermitteln und
- 3.
- Lebensmitteln, die mit einer Angabe im Sinne des § 3a Absatz 1 in den Verkehr gebracht oder beworben werden.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 18/13667 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Oktober 2017 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. Oktober 2017
- 2. 19/25319 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 16. Dezember 2020
- 3. 19/29854 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/25319 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Markus Tressel, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/25544 - Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken - Transparenz bei der Lebensmittelkontrolle ermöglichenBundestag Drucksachen · 19. Mai 2021