Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Dezember 2020
1. Dezember 2020
>
Version
21. Oktober 2024
21. Oktober 2024
(1) Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
(2) Jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- 1.
- eine Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sowie
- 2.
- eine Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums
(3) Jeder Wohnungseigentümer ist berechtigt, ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung eines dem gemeinschaftlichen Eigentum unmittelbar drohenden Schadens notwendig sind.
(4) Jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen.
Fachbeiträge • 355
- 1. Rechtsanwälte & Steuerberater WiehlEingeschränkter Zugriffwww.bsp-wiehl.de · 13. März 2024
- 2. Immobilie selbst verwalten oder Hausverwaltung beauftragen?Eingeschränkter ZugriffFlorian Herkommer · https://recht-umschau.de/ · 25. September 2026
- 3. Balkonsanierung: BGH zu WEG-Beschluss und KostenlastEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 26. September 2026
- 4. Balkonsanierung: BGH zu WEG-Beschluss und KostenlastEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 26. September 2026
- 5. Prof. Gerauer RechtsanwälteEingeschränkter Zugriffwww.gerauer.de · 25. Januar 2021
- 6. Ordnungsgemäßer Zustand: Wann muss die WEG bauliche Fehler beheben?Eingeschränkter ZugriffJörn Blank · www.kanzlei-alsterland.de · 18. August 2025
- 7. Anwendbarkeit Inhaltskontrolle von AGB auf Gemeinschaftsordnung der WohnungseigentümerEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 24. Februar 2026
- 8. Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt: Wie viel Freiheit hat die Eigentümergemeinschaft?Eingeschränkter ZugriffJurial® Rechtsanwaltskanzlei · www.jurial.de · 23. September 2026
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/19369 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) - Drucksache 19/18791 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 20. Mai 2020
- 2. 19/18791 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG)Bundestag Drucksachen · 27. April 2020
- 3. 20/12146 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9890 - Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/6905 - Entwurf eines Gesetzes zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken (BalKraftBeschG)Bundestag Drucksachen · 3. Juli 2024