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Version
1. Juli 2021
1. Juli 2021
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Version
24. November 2023
24. November 2023
(1) Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen sind
- 1.
- in Ausübung hoheitlicher Befugnisse erbrachte Handlungen,
- 2.
- die Ermöglichung der Inanspruchnahme von vom Bund oder von bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen unterhaltenen Einrichtungen und Anlagen, soweit die Ermöglichung der Inanspruchnahme öffentlich-rechtlich geregelt ist,
- 3.
- Überwachungsmaßnahmen, Prüfungen und Untersuchungen sowie
- 4.
- sonstige Handlungen, die im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit erbracht werden,
(2) Individuell zurechenbar ist eine Leistung,
- 1.
- die beantragt oder sonst willentlich in Anspruch genommen wird,
- 2.
- die zugunsten des von der Leistung Betroffenen erbracht wird,
- 3.
- die durch den von der Leistung Betroffenen veranlasst wurde oder
- 4.
- bei der ein Anknüpfungspunkt im Pflichtenkreis des von der Leistung Betroffenen rechtlich begründet ist; für Stichprobenkontrollen gilt dies nur, soweit diese nach anderen Gesetzen des Bundes oder Rechtsakten der Europäischen Union besonders angeordnet sind und von dem Gegenstand der Kontrolle eine erhebliche Gefahr ausgeht.
(3) Kosten im Sinne dieses Gesetzes sind solche, die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen als Einzel- und Gemeinkosten ansatzfähig sind, insbesondere Personal- und Sachkosten sowie kalkulatorische Kosten. Zu den Gemeinkosten zählen auch die Kosten der Rechts- und Fachaufsicht.
(4) Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die der Gebührengläubiger vom Gebührenschuldner für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erhebt.
(5) Auslagen sind nicht von der Gebühr umfasste Kosten, die die Behörde für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Einzelfall nach § 12 Absatz 1 oder 2 erhebt.
(6) Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
Fachbeiträge • 2
- 1. BVerwG 7 C 6.15, Urteil vom 20. Oktober 2016Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. Polizeigebühr für Zurückbringen von HeimbewohnernEingeschränkter Zugriffwww.beck-aktuell.de · 25. April 2026
Öffentliche Quellen • 15
- 1. 19/3370 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017Bundestag Drucksachen · 11. Juli 2018
- 2. 18/11279 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen IdentitätsnachweisesBundestag Drucksachen · 22. Februar 2017
- 3. 18/11529 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 14. Juni 2005 über die Haftung bei umweltgefährdenden Notfällen (Antarktis-Haftungsgesetz - AntHaftG)Bundestag Drucksachen · 15. März 2017
- 4. 19/3373 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der GewerbeordnungBundestag Drucksachen · 12. Juli 2018
- 5. 18/12050 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen im AufenthaltsrechtBundestag Drucksachen · 24. April 2017
- 6. 19/15619 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG)Bundestag Drucksachen · 2. Dezember 2019
- 7. 19/8038 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 27. Februar 2019
- 8. 19/19930 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des BatteriegesetzesBundestag Drucksachen · 15. Juni 2020