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12. Juni 2015
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17. Juni 2016
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16. März 2017
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1. Juli 2021
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1. Oktober 2021
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24. November 2023
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25. November 2023
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(1) Dieses Gesetz gilt für die Gebühren und Auslagen öffentlich-rechtlicher Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit dieses Gesetz oder die Gebührenverordnungen nach § 22 Absatz 3 und 4 für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen die Erhebung von Gebühren oder die Erstattung von Auslagen vorsehen.
(2) Dieses Gesetz gilt auch für die Erhebung von Gebühren und Auslagen durch die in Absatz 1 genannten Behörden nach anderen Rechtsvorschriften des Bundes, soweit dort nichts anderes bestimmt ist. Es gilt jedoch nicht für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen
- 1.
- in Verfahren nach der Abgabenordnung,
- 2.
- in Verfahren nach dem Sozialgesetzbuch und der Postbeamtenkrankenkasse,
- 3.
- der Bundesbehörden der Justiz- und Gerichtsverwaltung sowie des Deutschen Patent- und Markenamtes, des Bundeskartellamtes und der Bundesnetzagentur, soweit sie als Regulierungsbehörde im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes auftritt,
- 4.
- der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, der Akademie der Künste, der Deutschen Nationalbibliothek, der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, der Stiftung Jüdisches Museum Berlin, der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte, der Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus, der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung, der Otto-von-Bismarck-Stiftung, der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung, der Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung, der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“, der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“, der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte, des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, der Filmförderungsanstalt und der Museumsstiftung Post und Telekommunikation,
- 5.
- des Deutschen Weinfonds und in Verfahren nach der Verordnung über den Klärschlamm-Entschädigungsfonds,
- 6.
- nach der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung, dem Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und dem Steuerberatungsgesetz,
- 7.
- nach dem Bundesfernstraßengesetz, dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz, dem Bundesfernstraßenmautgesetz und dem Mautsystemgesetz sowie
- 8.
- der Ermöglichung des Befahrens von Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen.
(3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung, soweit das Recht der Europäischen Union die Erhebung von Gebühren oder Auslagen für bestimmte Leistungen ausschließt.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 14
- 1. 18/11012 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Erhebung einer zeitbezogenen Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (Infrastrukturabgabenaufhebungsgesetz - InfrAGAufhG)Bundestag Drucksachen · 25. Januar 2017
- 2. 18/11241 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender StrahlungBundestag Drucksachen · 20. Februar 2017
- 3. 18/12051 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines WettbewerbsregistersBundestag Drucksachen · 24. April 2017
- 4. 19/10993 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Finanzierungskreislaufes Straße (Finanzierungskreislaufaufhebungsgesetz - FKAufhG)Bundestag Drucksachen · 19. Juni 2019
- 5. 19/16781 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für JustizBundestag Drucksachen · 27. Januar 2020
- 6. 20/4806 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/3822 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UmwandlungsrichtlinieBundestag Drucksachen · 5. Dezember 2022
- 7. 19/29694 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27515 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/27871 - Den deutschen Film erfolgreicher machen - Das Filmfördersystem neu ausrichten c) zu dem Antrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/27822 - Zukunft für großes Kino - Deutsche Filmförderung im europäischen Kontext reformieren d) zu dem Antrag der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte, SimoneBarrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/27315 - Filmförderungsgesetz reformieren - Für Vielfalt, Transparenz, Chancengleichheit, künstlerische Qualität und gute ArbeitBundestag Drucksachen · 17. Mai 2021
- 8. 20/5129 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Dezember eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. Dezember 2022