Version
1. Januar 2009
1. Januar 2009
>
Version
23. Juli 2021
23. Juli 2021
>
Version
21. Dezember 2022
21. Dezember 2022
>
Version
6. Dezember 2024
6. Dezember 2024
>
Version
10. Dezember 2025
10. Dezember 2025
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens sind Kaufpreise von Grundstücken heranzuziehen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (Vergleichsgrundstücke). Grundlage sind vorrangig die von den Gutachterausschüssen im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs mitgeteilten Vergleichspreise.
(2) Anstelle von Preisen für Vergleichsgrundstücke können von den Gutachterausschüssen für geeignete Bezugseinheiten, insbesondere Flächeneinheiten des Gebäudes, ermittelte und mitgeteilte Vergleichsfaktoren herangezogen werden. Bei Verwendung von Vergleichsfaktoren, die sich nur auf das Gebäude beziehen, ist der Bodenwert nach § 179 gesondert zu berücksichtigen. Anzuwenden sind die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichsfaktoren nach Maßgabe des § 177 Absatz 2 und 3.
(3) (weggefallen)
Fußnote
(+++ § 183: Zur Anwendung vgl. § 265 +++)
Fachbeiträge • 39
- 1. Bewertung, Vergleichswertverfahren, Gutachten, Gemeiner WertEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 19. Juni 2026
- 2. Bewertung, Vergleichswertverfahren, Gutachten, Gemeiner WertEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 19. Juni 2026
- 3. Vergleichswertverfahren, GutachterausschussEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 25. April 2025
- 4. Ausblick 2026: Bedeutende BFH-Entscheidungen im SteuerrechtEingeschränkter Zugriffrsw.beck.de · 5. März 2026
- 5. Vergleichswertverfahren, GutachterausschussEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 25. April 2025
- 6. Immobilien in der Erbrechtspraxis: Bewertung des ErbbaurechtsEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 8. Mai 2026
- 7. BundesfinanzhofEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 12. Januar 2024
- 8. BundesfinanzhofEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 12. Januar 2024