(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.
(2) Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand.
(3) Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen gehen mit Ausnahme des § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des § 25 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch vor.
Fachbeiträge • 116
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Öffentliche Quellen • 65
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- 2. 14/4656 - Bericht: Technikfolgenabschätzung hier: Monitoring "Stand und Perspektiven der genetischen Diagnostik"Bundestag Drucksachen · 16. November 2000
- 3. 14/1484 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrensrechts - Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 (StVÄG 1999)Bundestag Drucksachen · 16. August 1999
- 4. 15/4493 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG)Bundestag Drucksachen · 14. Dezember 2004
- 5. 16/479 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. bis 27. Januar 2006 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 27. Januar 2006
- 6. 16/1084 - Antwort: Datenschutzrechtliche Probleme beim Arbeitslosengeld IIBundestag Drucksachen · 30. März 2006
- 7. 16/1161 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/240- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der FlugsicherungBundestag Drucksachen · 5. April 2006
- 8. 15/5252 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht 2003 und 2004 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz - 20. Tätigkeitsbericht -Bundestag Drucksachen · 19. April 2005