(1) Bemessungsgrundlage ist
- 1.
- bei Feuerversicherungen (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) ein Anteil von 40 Prozent des Versicherungsentgelts,
- 2.
- bei Wohngebäudeversicherungen (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) ein Anteil von 14 Prozent des Gesamtbetrages des Versicherungsentgelts und
- 3.
- bei Hausratversicherungen (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3) ein Anteil von 15 Prozent des Gesamtbetrages des Versicherungsentgelts.
(2) Die Steuer ist von den Anteilen (Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3) zu berechnen, die im Anmeldungszeitraum (§ 8 Absatz 2) vereinnahmt worden sind (Isteinnahmen). Wird das Versicherungsentgelt ganz oder zum Teil zurückgezahlt, weil das Versicherungsverhältnis vorzeitig beendet oder das Versicherungsentgelt herabgesetzt worden ist, so mindert sich die Bemessungsgrundlage um die auf die Anteile zurückgezahlten Versicherungsentgelte.
(3) Das Bundeszentralamt für Steuern kann auf Antrag gestatten, dass die Steuer nicht nach den Isteinnahmen, sondern nach den im Anmeldungszeitraum angeforderten Anteilen (Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3) (Solleinnahmen) berechnet wird. Im Falle der Berechnung nach Solleinnahmen ist die auf nicht eingegangene Anteile bereits entrichtete Steuer bei der Anmeldung in dem Anmeldungszeitraum (§ 8 Absatz 2) abzusetzen, in dem der Versicherer die Versicherung ganz oder teilweise in Abgang gestellt hat.
(4) Das der Steuerberechnung zu Grunde zu legende Entgelt darf nicht um die für die Rückversicherungen gezahlten Versicherungsentgelte gekürzt werden.
(5) In anderer Währung ausgedrückte Beträge sind nach den für die Umsatzsteuer geltenden Vorschriften umzurechnen.
Öffentliche Quellen • 12
- 1. 10/556 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des FeuerschutzsteuergesetzesBundestag Drucksachen · 31. Oktober 1983
- 2. 12/4748 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)Bundestag Drucksachen · 20. April 1993
- 3. 12/6358 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz - StMBG) - Drucksachen 12/5630, 12/5764, 12/5940, 12/6078, 12/6123, 12/6267 -Bundestag Drucksachen · 8. Dezember 1993
- 4. 14/4277 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetz der Bundesregierung -14/3554- Entwurf eines Gesetzes zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge (Steuer-Euroglättungsgesetz-StEuGIG)Bundestag Drucksachen · 11. Oktober 2000
- 5. 16/12400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Begleitgesetzes zur zweiten FöderalismusreformBundestag Drucksachen · 24. März 2009
- 6. 17/2249 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010)Bundestag Drucksachen · 21. Juni 2010
- 7. 17/11183 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/10039, 17/10424 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Verkehrsteueränderungsgesetz - VerkehrStÄndG)Bundestag Drucksachen · 24. Oktober 2012
- 8. 17/10039 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Verkehrsteueränderungsgesetz - VerkehrStÄndG)Bundestag Drucksachen · 19. Juni 2012