(1) Der Feuerschutzsteuer unterliegt die Entgegennahme des Versicherungsentgelts nur aus den folgenden Versicherungen, wenn die versicherten Gegenstände sich bei der Entgegennahme des Versicherungsentgelts im Geltungsbereich dieses Gesetzes befinden:
- 1.
- Feuerversicherungen einschließlich Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherungen,
- 2.
- Wohngebäudeversicherungen, bei denen die Versicherung teilweise auf Gefahren entfällt, die Gegenstand einer Feuerversicherung sein können,
- 3.
- Hausratversicherungen, bei denen die Versicherung teilweise auf Gefahren entfällt, die Gegenstand einer Feuerversicherung sein können.
(2) Eine Versicherung im Sinne des Absatzes 1 wird auch begründet, wenn zwischen mehreren Personen oder Personenvereinigungen vereinbart wird, solche Schäden gemeinsam zu tragen, die den Gegenstand einer Versicherung im Sinne des Absatzes 1 bilden können.
(3) Für die Steuerpflicht gelten die Vorschriften des § 1 Abs. 2 und 3 des Versicherungsteuergesetzes entsprechend.
Fachbeiträge • 3
- 1. Aktuelle Urteile im SteuerrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 19. April 2017
- 2. Keine Feuerschutzsteuer ohne FeuerversicherungsschutzEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 4. März 2017
- 3. Aktuelle Urteile im SteuerrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 26. Juli 2017
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 11/7230 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 11/6341 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Zweites Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)Bundestag Drucksachen · 25. Mai 1990
- 2. 12/1368 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992)Bundestag Drucksachen · 25. Oktober 1991
- 3. 12/562 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksache 12/219 - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 12/402, 12/459 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991 - StÄndG 1991)Bundestag Drucksachen · 11. Mai 1991
- 4. 12/4748 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)Bundestag Drucksachen · 20. April 1993
- 5. 12/6358 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz - StMBG) - Drucksachen 12/5630, 12/5764, 12/5940, 12/6078, 12/6123, 12/6267 -Bundestag Drucksachen · 8. Dezember 1993
- 6. 15/2020 - Unterrichtung: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2003 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellung der Jahresrechnung des Bundes 2002)Bundestag Drucksachen · 24. November 2003
- 7. 16/14081 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. September 2009 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 25. September 2009
- 8. 16/12400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Begleitgesetzes zur zweiten FöderalismusreformBundestag Drucksachen · 24. März 2009