(1) Vor der Anordnung oder Änderung einer Bundesstatistik prüft das Statistische Bundesamt, ob bei Stellen der öffentlichen Verwaltung oder bei Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, bereits Daten vorhanden sind, die für die Erstellung einschließlich Qualitätssicherung der jeweiligen Bundesstatistik qualitativ geeignet sind.
(2) Für die Prüfung der Eignung wird beim Statistischen Bundesamt eine elektronische Verwaltungsdaten-Informationsplattform errichtet. Zum Aufbau dieser Informationsplattform übermitteln die in Absatz 1 genannten Stellen oder deren Aufsichtsbehörden dem Statistischen Bundesamt auf Anforderung Metadaten über ihre Verwaltungsdaten, insbesondere zu Herkunft, Struktur und Inhalt. Zur Pflege der Verwaltungsdaten-Informationsplattform informieren die Stellen, bei welchen Daten nach Satz 2 angefordert wurden, das Statistische Bundesamt über jede Änderung der ihre Verwaltungsdaten betreffenden Metadaten. Die auf der Verwaltungsdaten-Informationsplattform enthaltenen Informationen werden öffentlich bereitgestellt.
(3) Die Stellen nach Absatz 2 übermitteln auf Anforderung Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) an das Statistische Bundesamt, wenn diese für die Durchführung weiterer Untersuchungen der Eignung der Verwaltungsdaten für statistische Zwecke erforderlich sind und das fachlich zuständige Bundesministerium das Statistische Bundesamt mit einer solchen Untersuchung beauftragt hat. Bei für die Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zuständigen Stellen der Länder ist das Benehmen mit den jeweils zuständigen Ministerien der Länder herzustellen.
(4) Soweit das Statistische Bundesamt die Eignung der Verwaltungsdaten feststellt, sollen sie, vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften, für die Erstellung der jeweiligen Bundesstatistik verwendet werden. Die Übermittlung der Daten ist in der Rechtsvorschrift zu regeln, die die Bundesstatistik anordnet oder ändert.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 18/12611 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/12041, 18/12481 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 2. 18/10999 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/10350 - Entwurf eines Energiestatistikgesetzes (EnStatG)Bundestag Drucksachen · 25. Januar 2017
- 3. 19/24840 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken und zur Änderung anderer StatistikgesetzeBundestag Drucksachen · 30. November 2020
- 4. 19/26022 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken und zur Änderung anderer Statistikgesetze - Drucksache 19/24840 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 20. Januar 2021
- 5. 20/5149 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Data-Mining - gesellschaftspolitische und rechtliche HerausforderungenBundestag Drucksachen · 9. Januar 2023
- 6. 21/1864 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1Bundestag Drucksachen · 29. September 2025
- 7. 21/1890 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-GesetzesBundestag Drucksachen · 29. September 2025
- 8. 21/3055 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des RegisterzensuserprobungsgesetzesBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025