(1) Zur Erfüllung eines kurzfristig auftretenden Datenbedarfs oberster Bundesbehörden dürfen Bundesstatistiken ohne Auskunftspflicht durchgeführt werden, wenn eine oberste Bundesbehörde eine solche Bundesstatistik fordert.
(2) Zur Klärung wissenschaftlich-methodischer Fragestellungen auf dem Gebiet der Statistik dürfen Bundesstatistiken ohne Auskunftspflicht durchgeführt werden.
(3) Das Statistische Bundesamt ist berechtigt, die Bundesstatistiken nach den Absätzen 1 und 2 durchzuführen, soweit dies in den Fällen des Absatzes 1 nicht von den statistischen Ämtern der Länder innerhalb der von den obersten Bundesbehörden gesetzten Fristen und in den Fällen des Absatzes 2 nicht von den statistischen Ämtern der Länder selbst erfolgt.
(4) Bundesstatistiken nach den Absätzen 1 und 2 dürfen jeweils höchstens Angaben von 20 000 Befragten erfassen.
(5) Wiederholungsbefragungen sind auch zum Zweck der Darstellung eines Verlaufs bis zu fünf Jahren nach der ersten Befragung zulässig.
(6) Das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder können zur Vorbereitung und Durchführung von Bundesstatistiken nach den Absätzen 1 und 2 Maßnahmen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ohne Auskunftspflicht treffen; § 6 Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend. Zur Aufbereitung dieser Bundesstatistiken für Hochrechnungen dürfen Daten aus der Vorbefragung in aggregierter Form verwendet werden.
Fachbeiträge • 1
- 1. Anzeigepflicht nach der Gewerbeordnung bei KGEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 31. Mai 2026
Öffentliche Quellen • 16
- 1. 18/10851 - Unterrichtung: 16. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Zeitraum 1. Juni 2012 bis 31. Mai 2016Bundestag Drucksachen · 11. Januar 2017
- 2. 18/13032 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung nach § 5 Absatz 3 Bundesstatistikgesetzes für die Jahre 2015 und 2016Bundestag Drucksachen · 27. Juni 2017
- 3. 18/12310 - Unterrichtung: Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017Bundestag Drucksachen · 5. Mai 2017
- 4. 19/15651 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser PersonenBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2019
- 5. 19/13000 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung nach § 5 Absatz 3 des Bundesstatistikgesetzes für die Jahre 2017 und 2018Bundestag Drucksachen · 29. August 2019
- 6. 19/8693 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021)Bundestag Drucksachen · 25. März 2019
- 7. 19/19361 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des VerdienststatistikgesetzesBundestag Drucksachen · 20. Mai 2020
- 8. 19/20953 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. Juli 2020