(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, soweit es zum Schutz von Leben oder Gesundheit des Menschen unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Tierschutzes erforderlich ist, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass Exemplare
- 1.
- bestimmter giftiger Tierarten
- a)
- nicht eingeführt oder nicht gehalten werden dürfen,
- b)
- nur eingeführt oder gehalten werden dürfen, wenn geeignete Gegenmittel und Behandlungsempfehlungen vom Einführer oder Tierhalter bereitgehalten werden, oder
- c)
- nur eingeführt oder gehalten werden dürfen, wenn dies der zuständigen Behörde zuvor angezeigt wird,
- 2.
- bestimmter giftiger Pflanzenarten
- a)
- auf bestimmten Flächen nicht angepflanzt oder
- b)
- in Katalogen und Warenlisten nur mit einem Hinweis auf ihre Giftigkeit angeboten werden dürfen.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt entsprechend für tote Exemplare giftiger Tierarten oder für Teile von diesen. Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b gilt entsprechend für giftige Samen, giftiges Pflanz- und Vermehrungsgut sowie abgestorbene Exemplare oder Teile giftiger Pflanzenarten.
(3) § 17 Absatz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe c und d gilt entsprechend für die in Absatz 2 Satz 1 genannten Tierkörper oder deren Teile sowie für bestimmte Arten giftiger Samen und abgestorbener Exemplare oder Teile giftiger Pflanzenarten.
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 9/1224 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Dezember 1981 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 18. Dezember 1981
- 2. 10/1262 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)Bundestag Drucksachen · 10. April 1984
- 3. 10/5007 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Anwendung und die Auswirkungen des ChemikaliengesetzesBundestag Drucksachen · 5. Februar 1986
- 4. 10/4618 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) - Drucksache 10/1262 -Bundestag Drucksachen · 2. Januar 1986
- 5. 11/7101 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität - (... StrÄndG - 2. UKG)Bundestag Drucksachen · 10. Mai 1990
- 6. 11/4310 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten RechtsbereinigungsgesetzesBundestag Drucksachen · 6. April 1989
- 7. 11/6453 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität - (... StrÄndG - 2. UKG)Bundestag Drucksachen · 14. Februar 1990
- 8. 12/192 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität - (... StrÄndG - 2. UKG)Bundestag Drucksachen · 5. März 1991