Die Seefischerei bedarf einer besonderen Genehmigung, wenn sie
- 1.
- von Fischereifahrzeugen aus, die nicht berechtigt sind, die Flagge eines Mitgliedstaates der Europäischen Union zu führen, in der Ausschließlichen Wirtschaftszone oder im Küstenmeer oder
- 2.
- von Fischereifahrzeugen aus, die berechtigt sind, die Flagge eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union als der Bundesrepublik Deutschland zu führen, innerhalb des Küstenmeeres
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/24967 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/24667 - Verstöße und Sanktionen - Nationale Verstoßdatei im SeefischereigesetzBundestag Drucksachen · 7. Dezember 2020