(1) Das militärische Personal, insbesondere Personen mit Vorgesetzten- und Führungsaufgaben, ist in seinem Aufgabenbereich verpflichtet, das Erreichen der Ziele dieses Gesetzes zu fördern. Dies gilt auch
- 1.
- für die zivilen Vorgesetzten, denen militärisches Personal untersteht, und
- 2.
- für die Personen, die mit der Personalbearbeitung des militärischen Personals beauftragt sind.
(2) Die Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten ist Bestandteil der Inneren Führung. Sie ist als durchgängiges Handlungs- und Leitprinzip in allen Aufgabenbereichen und bei allen Entscheidungen zu beachten. Die Vorgesetzten und die Beschäftigten mit Führungsaufgaben sollen sich informieren
- 1.
- über die Maßnahmen der Dienststelle zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten sowie
- 2.
- über die Maßnahmen zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst.
(3) Die gleichberechtigte Teilhabe von Soldatinnen und Soldaten an Funktion und Aufgabe ist zu fördern.
(4) Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Soldatinnen und Soldaten sind so zu formulieren, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck kommt. Das Gleiche gilt für den dienstlichen Schriftverkehr.
(5) Für die Soldatinnen können weibliche Formen der Dienstgradbezeichnungen festgesetzt werden.
(6) Bei grundlegenden Änderungen der Verfahrensabläufe, insbesondere durch Automatisierung, ist die Durchsetzung dieses Gesetzes sicherzustellen.
Fachbeiträge • 1
- 1. BVerwG 1 WRB 2.12, Beschluss vom 17. Dezember 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/16835 - Unterrichtung: Fünfter Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz Berichtszeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018Bundestag Drucksachen · 17. Januar 2020
- 2. 20/8645 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung gleichstellungsrechtlicher Regelungen für das militärische Personal der Bundeswehr und anderer gesetzlicher Regelungen (Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militärisches Personal - MilPersGleiFoG)Bundestag Drucksachen · 6. Oktober 2023
- 3. 20/11380 - Unterrichtung: Sechster Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz Berichtszeitraum: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2022Bundestag Drucksachen · 13. Mai 2024
- 4. 21/4819 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/4176 - Verwendung von geschlechtsinklusiver Sprache in BundesbehördenBundestag Drucksachen · 17. März 2026