(1) Für die Entscheidung über alle Anträge und Streitigkeiten, die sich bei Anwendung der Höfeordnung ergeben, sowie aus Abmachungen der Beteiligten hierüber sind die im Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen vom 21. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 667), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 1863), genannten Gerichte ausschließlich zuständig.
(2) Diese Gerichte sind auch zuständig für die Entscheidung der Frage, wer kraft Gesetzes oder kraft Verfügung von Todes wegen Hoferbe eines Hofes geworden ist, und für die Ausstellung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses. In dem Erbschein oder dem Europäischen Nachlasszeugnis ist der Hoferbe als solcher aufzuführen. Auf Antrag eines Beteiligten ist in dem Erbschein lediglich die Hoferbfolge zu bescheinigen.
Fachbeiträge • 3
- 1. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 16 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 25. Juli 2024
- 2. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 14 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 25. Juli 2024
- 3. Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts für einen Erbscheinantrag bei Eintragung eines Hofvermerks im GrundbuchEingeschränkter Zugriffwww.christiane-grass.de · 12. September 2021
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 17/11471 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG)Bundestag Drucksachen · 14. November 2012
- 2. 17/13537 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/11471 (neu) - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG) b) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 17/5313 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im GerichtsvollzieherkostenrechtBundestag Drucksachen · 15. Mai 2013
- 3. 18/4961 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/4201 - Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger VorschriftenBundestag Drucksachen · 20. Mai 2015