Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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14. Juli 2018
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1. August 2021
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28. Dezember 2022
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1. Januar 2024
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31. Dezember 2025
31. Dezember 2025
(1) Über die Internetseite des Transparenzregisters sind nach Maßgabe des § 23 zugänglich:
- 1.
- Eintragungen im Transparenzregister zu Meldungen nach § 20 Absatz 1 Satz 1 und nach § 21 sowie Immobilien nach § 19a,
- 2.
- Bekanntmachungen des Bestehens einer Beteiligung nach § 20 Absatz 6 des Aktiengesetzes,
- 3.
- Stimmrechtsmitteilungen nach den §§ 40 und 41 des Wertpapierhandelsgesetzes,
- 4.
- Listen der Gesellschafter von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Unternehmergesellschaften nach § 8 Absatz 1 Nummer 3, § 40 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie Gesellschafterverträge gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 1a Satz 2 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sofern diese als Gesellschafterliste gelten, nach § 2 Absatz 1a Satz 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
- 5.
- Eintragungen im Handelsregister,
- 6.
- Eintragungen im Partnerschaftsregister,
- 7.
- Eintragungen im Genossenschaftsregister,
- 8.
- Eintragungen im Vereinsregister,
- 9.
- Eintragungen in das Gesellschaftsregister.
(2) Um die Eröffnung des Zugangs zu den Originaldaten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 9 über die Internetseite des Transparenzregisters zu ermöglichen, sind dem Transparenzregister die dafür erforderlichen Daten (Indexdaten) zu übermitteln. Der Betreiber des Unternehmensregisters übermittelt die Indexdaten zu den Originaldaten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 dem Transparenzregister. Die Landesjustizverwaltungen übermitteln die Indexdaten zu den Originaldaten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 8 dem Transparenzregister. Die Indexdaten dienen nur der Zugangsvermittlung und dürfen nicht zugänglich gemacht werden.
(3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, im Benehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für die Datenübermittlung nach Absatz 2 Satz 3 durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, technische Einzelheiten der Datenübermittlung zwischen den Behörden der Länder und dem Transparenzregister einschließlich der Vorgaben für die zu verwendenden Datenformate und zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit zu regeln. Abweichungen von den Verfahrensregelungen durch Landesrecht sind ausgeschlossen.
(4) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, im Benehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Registrierungsverfahren für die Mitteilungsverpflichteten nach den §§ 20 und 21 sowie technische Einzelheiten der Datenübermittlung nach Absatz 2 Satz 2 sowie nach den §§ 20 und 21 einschließlich der Vorgaben für die zu verwendenden Datenformate und Formulare sowie zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit zu regeln.
Fachbeiträge • 11
- 1. Weitreichende Änderungen im Recht der GbR stehen anEingeschränkter ZugriffDavidschulze · www.heinemann-und-partner.de · 3. November 2020
- 2. Markus Deutsch - Rechtsanwalt Steuerberater in BerlinEingeschränkter Zugriffwww.steueranwalt-deutsch.berlin · 28. Juni 2019
- 3. JusLetter - Vereinsrecht Oktober 2019Eingeschränkter ZugriffMagdalena Majer · www.jus-kanzlei.de · 13. Februar 2020
- 4. GMBH - TRANSPARENZPFLICHTENEingeschränkter ZugriffHeinz-Peter Verspay · www.hwhlaw.de · 3. April 2024
- 5. Rechtsberatung für Gesellschaftsrecht – Alles aus einer HandEingeschränkter Zugriffwww.legal.pwc.de
- 6. Update zum Transparenzregister - Fortgeschriebene FAQ des BundesverwaltungsamtsEingeschränkter Zugriffwww.legal.pwc.de · 9. September 2020
- 7. Einsicht in das Transparenzregister: Wer erhält auf welche Daten Einsicht?Eingeschränkter ZugriffAris Sinani · www.juhn.com · 22. Februar 2022
- 8. Die Reform des TransparenzregistersEingeschränkter ZugriffAnton Spinty · www.luther-lawfirm.com · 31. August 2026
Öffentliche Quellen • 11
- 1. 18/11928 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen - Drucksache 18/11555 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. April 2017
- 2. 18/12405 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11555, 18/11928, 18/12181 Nr. 1.8 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für FinanztransaktionsuntersuchungenBundestag Drucksachen · 17. Mai 2017
- 3. 18/11555 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für FinanztransaktionsuntersuchungenBundestag Drucksachen · 17. März 2017
- 4. 19/15163 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/13827- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie b) zu dem Antrag der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/11098 - Masterplan gegen Geldwäsche - Finanzkriminalität bekämpfenBundestag Drucksachen · 13. November 2019
- 5. 19/15196 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/13827 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie b) zu dem Antrag der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/11098 - Masterplan gegen Geldwäsche - Finanzkriminalität bekämpfenBundestag Drucksachen · 14. November 2019
- 6. 19/13827 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-GeldwäscherichtlinieBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2019
- 7. 19/27617 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/27162 - Rechtsfortbildung durch das Bundesverwaltungsamt beim TransparenzregisterBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 8. 19/30443 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/28164 - Entwurf eines Gesetzes zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/10218 - Geldwäsche im Immobiliensektor stoppen, Mieterinnen und Mieter vor Organisierter Kriminalität und steigenden Mieten schützenBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021