(1) Zusätzlich zu § 16 Absatz 1 beschränkt das Gericht der Hauptsache zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen auf Antrag einer Partei den Zugang ganz oder teilweise auf eine bestimmte Anzahl von zuverlässigen Personen
- 1.
- zu von den Parteien oder Dritten eingereichten oder vorgelegten Dokumenten, die Geschäftsgeheimnisse enthalten können, oder
- 2.
- zur mündlichen Verhandlung, bei der Geschäftsgeheimnisse offengelegt werden könnten, und zu der Aufzeichnung oder dem Protokoll der mündlichen Verhandlung.
(2) Wenn das Gericht Beschränkungen nach Absatz 1 Satz 1 trifft,
- 1.
- kann die Öffentlichkeit auf Antrag von der mündlichen Verhandlung ausgeschlossen werden und
- 2.
- gilt § 16 Absatz 3 für nicht zugelassene Personen.
(3) Die §§ 16 bis 19 Absatz 1 und 2 gelten entsprechend im Verfahren der Zwangsvollstreckung, wenn das Gericht der Hauptsache Informationen nach § 16 Absatz 1 als geheimhaltungsbedürftig eingestuft oder zusätzliche Beschränkungen nach Absatz 1 Satz 1 getroffen hat.
Fachbeiträge • 28
- 1. § 273a ZPO normiert Möglichkeit der Geheimhaltung von Informationen in ZivilverfahrenEingeschränkter ZugriffJulia Scharlemann · www.rosin-buedenbender.com · 3. Dezember 2025
- 2. Trade Secret Protection in GermanyEingeschränkter ZugriffMark Peters And Stanislav Lechzier · www.grunecker.de · 7. Oktober 2021
- 3. Geschäftsgeheimnisse & Know-how - Wir schützen UnternehmenEingeschränkter ZugriffHauke C. Wehrmann · www.lhr-law.de · 30. Juli 2019
- 4. Insights zu Digitalisierung und Recht I SRD RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffSimone Rosenthal · www.srd-rechtsanwaelte.de · 7. August 2019
- 5. BGH zur Überprüfung von Geheimhaltungsmaßnahmen in der RevisionsinstanzEingeschränkter ZugriffGabriele Reissland · www.cbh.de · 17. November 2025
- 6. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im ZivilprozessEingeschränkter Zugriffwww.advant-beiten.com · 15. Juli 2025
- 7. LG Mannheim - Kather Augenstein erstreitet Schutz sensibler Daten auch im ZwangsvollstreckungsverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.katheraugenstein.com · 4. Januar 2023
- 8. FRAND DatenbankEingeschränkter Zugriffwww.katheraugenstein.com · 22. Dezember 2022
Öffentliche Quellen • 7
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- 2. 19/25821 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des PatentrechtsBundestag Drucksachen · 13. Januar 2021
- 3. 20/1549 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gerichte in WirtschaftsstreitigkeitenBundestag Drucksachen · 27. April 2022
- 4. 19/30554 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/25821, 19/30498 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des PatentrechtsBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 5. 19/30498 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/25821- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des PatentrechtsBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 6. 19/30745 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gerichte in WirtschaftsstreitigkeitenBundestag Drucksachen · 16. Juni 2021
- 7. 21/4297 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des ProdukthaftungsrechtsBundestag Drucksachen · 25. Februar 2026