(1) Zusätzlich zu § 16 Absatz 1 beschränkt das Gericht der Hauptsache zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen auf Antrag einer Partei den Zugang ganz oder teilweise auf eine bestimmte Anzahl von zuverlässigen Personen
- 1.
- zu von den Parteien oder Dritten eingereichten oder vorgelegten Dokumenten, die Geschäftsgeheimnisse enthalten können, oder
- 2.
- zur mündlichen Verhandlung, bei der Geschäftsgeheimnisse offengelegt werden könnten, und zu der Aufzeichnung oder dem Protokoll der mündlichen Verhandlung.
(2) Wenn das Gericht Beschränkungen nach Absatz 1 Satz 1 trifft,
- 1.
- kann die Öffentlichkeit auf Antrag von der mündlichen Verhandlung ausgeschlossen werden und
- 2.
- gilt § 16 Absatz 3 für nicht zugelassene Personen.
(3) Die §§ 16 bis 19 Absatz 1 und 2 gelten entsprechend im Verfahren der Zwangsvollstreckung, wenn das Gericht der Hauptsache Informationen nach § 16 Absatz 1 als geheimhaltungsbedürftig eingestuft oder zusätzliche Beschränkungen nach Absatz 1 Satz 1 getroffen hat.
Fachbeiträge • 13
- 1. Gerichtliche Schutzanordnung für Geschäftsgeheimnis und GeheimhaltungsvereinbarungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 7. Juli 2023
- 2. Rechtsanwalt, IT-Fachanwalt FernerEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 3. März 2024
- 3. Geschäftsgeheimnis: Rechtsanwalt & Fachanwalt für ITEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 1. Juni 2024
- 4. Geheimnisschutz im patentrechtlichen ZwangsmittelverfahrenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 7. November 2021
- 5. Keine Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach dem GeschGehG bei tituliertem AuskunftsEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 2. November 2023
- 6. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen in SchiedsverfahrenEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 18. Mai 2026
- 7. Rechtsanwalt Ferner - Anwaltskanzlei Ferner AlsdorfEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 23. Januar 2024
- 8. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen in SchiedsverfahrenEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 18. Mai 2026