Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Januar 2020
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28. Mai 2022
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18. November 2023
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31. Dezember 2025
31. Dezember 2025
(1) Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen hat die Aufgabe der Erhebung und Analyse von Informationen im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung und der Weitergabe dieser Informationen an die zuständigen inländischen öffentlichen Stellen zum Zwecke der Aufklärung, Verhinderung oder Verfolgung solcher Taten. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben folgt die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen einem risikobasierten Ansatz. Ihr obliegen in diesem Zusammenhang:
- 1.
- die Entgegennahme und Sammlung von Meldungen nach diesem Gesetz,
- 2.
- die Durchführung von operativen Analysen einschließlich der Bewertung von Meldungen und sonstigen Informationen,
- 3.
- der Informationsaustausch und die Koordinierung mit inländischen Aufsichtsbehörden,
- 4.
- die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch mit zentralen Meldestellen anderer Staaten,
- 5.
- die Untersagung von Transaktionen und die Anordnung von sonstigen Sofortmaßnahmen,
- 6.
- die Übermittlung der sie betreffenden Ergebnisse der operativen Analyse nach Nummer 2 und zusätzlicher relevanter Informationen an die zuständigen inländischen öffentlichen Stellen,
- 7.
- die Rückmeldung an den Verpflichteten, der eine Meldung nach § 43 Absatz 1 abgegeben hat,
- 8.
- die Durchführung von strategischen Analysen und Erstellung von Berichten aufgrund dieser Analysen,
- 9.
- der Austausch mit den Verpflichteten sowie mit den inländischen Aufsichtsbehörden und für die Aufklärung, Verhinderung oder Verfolgung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zuständigen inländischen öffentlichen Stellen insbesondere über entsprechende Typologien und Methoden,
- 10.
- die Erstellung von Statistiken zu den in Artikel 44 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2015/849 genannten Zahlen und Angaben und die Veröffentlichung einer konsolidierten Statistik auf Jahresbasis in einem Jahresbericht,
- 11.
- die Veröffentlichung eines Jahresberichts über die erfolgten operativen Analysen,
- 12.
- die Teilnahme an Treffen nationaler und internationaler Arbeitsgruppen und
- 13.
- die Wahrnehmung der Aufgaben, die ihr darüber hinaus nach anderen Bestimmungen übertragen worden sind.
(1a) Bei Erfüllung der ihr nach Absatz 1 Satz 1 übertragenen Aufgabe wirkt die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen auch an der Feststellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen oder Personengesellschaften mit, die aufgrund eines im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union veröffentlichten unmittelbar geltenden Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union, die der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient, einer Verfügungsbeschränkung unterliegen. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(2) Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Bei der Wahrnehmung der Aufsicht ist die fachliche Unabhängigkeit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach § 27 Absatz 2 zu berücksichtigen. In den Fällen des Absatzes 1 Satz 3 Nummer 1, 2, 5 und 6 ist die Aufsicht auf die Rechtsaufsicht beschränkt.
(3) Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sowie die sonstigen für die Aufklärung, Verhütung und Verfolgung der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstiger Straftaten sowie die zur Gefahrenabwehr zuständigen inländischen öffentlichen Stellen und die inländischen Aufsichtsbehörden arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes zusammen und unterstützen sich gegenseitig.
(4) Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen informiert, soweit erforderlich, die für das Besteuerungsverfahren oder den Schutz der sozialen Sicherungssysteme zuständigen Behörden über Sachverhalte, die ihr bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben bekannt werden und die sie nicht an eine andere zuständige staatliche Stelle übermittelt hat.
Fachbeiträge • 4
- 1. FIU Jahresbericht 2020 - Trend des steigenden Aufkommens von Geldwäscheverdachtsmeldungen setzt sich fortEingeschränkter ZugriffNikolaus Rixe · www.rixe.law · 8. Februar 2022
- 2. Unternehmen legen ihre wirtschaftlich Berechtigten offenEingeschränkter ZugriffLeiv · www.rickert.law · 11. Juli 2022
- 3. Sanktionsdurchsetzungsgesetz I - Effektivere Durchsetzung von Sanktionen gegen RusslandEingeschränkter Zugriffwww.heuking.de · 30. Mai 2022
- 4. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
Öffentliche Quellen • 52
- 1. 19/1569 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/869 - Verkäufe von Staatsbürgerschaften durch EU-Staaten und GeldwäscherisikenBundestag Drucksachen · 4. April 2018
- 2. 19/6309 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5921 - Big Data und künstliche Intelligenz im BankensektorBundestag Drucksachen · 6. Dezember 2018
- 3. 19/2263 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1959 - Neuorganisation der Financial Intelligence Unit (FIU) und Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden im Bereich der GeldwäscheBundestag Drucksachen · 22. Mai 2018
- 4. 18/12611 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/12041, 18/12481 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 5. 18/11928 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen - Drucksache 18/11555 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. April 2017
- 6. 18/12405 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11555, 18/11928, 18/12181 Nr. 1.8 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für FinanztransaktionsuntersuchungenBundestag Drucksachen · 17. Mai 2017
- 7. 18/11555 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für FinanztransaktionsuntersuchungenBundestag Drucksachen · 17. März 2017
- 8. 19/7612 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/7328 - Missbrauch des Basiskontos verhindernBundestag Drucksachen · 11. Februar 2019