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18. November 2023
18. November 2023
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31. Dezember 2025
31. Dezember 2025
(1) Das Bundesministerium der Finanzen unterrichtet in Abständen von höchstens sechs Monaten ein Gremium des Deutschen Bundestages über die Erfüllung der Aufgaben der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen gemäß § 28 Absatz 1 und 1a.
(2) Der Deutsche Bundestag bestimmt die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Gremiums. Das Bundesministerium der Finanzen und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sind ständig vertreten. Das Gremium beschließt anlassbezogen über die Hinzuziehung weiterer Stellen, soweit deren gesetzliche Zuständigkeiten betroffen sind.
(3) Die Mitglieder des Gremiums sind zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind. Dies gilt auch für die Vertreterinnen und Vertreter der hinzugezogenen weiteren Stellen.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 16
- 1. 20/10742 - Wahlvorschlag: Wahl eines Mitglieds des Gremiums gemäß § 28a des GeldwäschegesetzesBundestag Drucksachen · 20. März 2024
- 2. 20/10740 - Wahlvorschlag: Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß § 28a des GeldwäschegesetzesBundestag Drucksachen · 20. März 2024
- 3. 20/10741 - Wahlvorschlag: Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß § 28a des GeldwäschegesetzesBundestag Drucksachen · 20. März 2024
- 4. 20/10723 - Antrag: Einsetzung eines Gremiums gemäß § 28a des GeldwäschegesetzesBundestag Drucksachen · 19. März 2024
- 5. 20/10738 - Wahlvorschlag: Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß § 28a des GeldwäschegesetzesBundestag Drucksachen · 20. März 2024
- 6. 20/12037 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9648 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/9730 - Geldwäsche wie Terrorismus- und Extremismusfinanzierung konsequent bekämpfen - Kritikpunkte aus Deutschlands Geldwäsche-Zeugnis beheben - Ermittlungsinstrumente bei unklaren Vermögen schaffen und Zollpolizei einrichtenBundestag Drucksachen · 28. Juni 2024
- 7. 20/10739 - Wahlvorschlag: Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß § 28a des GeldwäschegesetzesBundestag Drucksachen · 20. März 2024
- 8. 20/11496 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10804 - Bestandsaufnahme der Bekämpfung von Finanzkriminalität, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Proliferationsfinanzierung und SanktionsumgehungBundestag Drucksachen · 22. Mai 2024