Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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8. September 2015
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27. Juni 2020
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29. Juli 2022
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14. Dezember 2022
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31. Oktober 2025
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5. Oktober 2026
5. Oktober 2026
(1) Vor dem 1. März 2010 begonnene Verfahren zur Anerkennung von Vereinen sind zu Ende zu führen
- 1.
- durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nach § 59 des Bundesnaturschutzgesetzes in der bis zum 28. Februar 2010 geltenden Fassung,
- 2.
- durch die zuständigen Behörden der Länder nach den im Rahmen von § 60 Absatz 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes in der bis zum 28. Februar 2010 geltenden Fassung erlassenen Vorschriften des Landesrechts.
(2) Vor dem 3. April 2002 begonnene Verwaltungsverfahren sind nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung zu Ende zu führen. Vor dem 1. März 2010 begonnene Verwaltungsverfahren sind nach § 58 des Bundesnaturschutzgesetzes in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung zu Ende zu führen.
(3) (weggefallen)
(4) § 45b Absatz 1 bis 6 sind nicht anzuwenden auf bereits genehmigte Vorhaben zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen an Land sowie auf solche Vorhaben,
- 1.
- die vor dem 1. Februar 2024 bei der zuständigen Behörde beantragt wurden oder
- 2.
- bei denen vor dem 1. Februar 2024 die Unterrichtung über die voraussichtlich beizubringenden Unterlagen nach § 2a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. November 2020 (BGBl. I S. 2428) geändert worden ist, erfolgt ist.
(5) Abweichend von Absatz 4 ist § 45b Absatz 1 bis 6 bereits vor dem in Absatz 4 genannten Tag anzuwenden, wenn der Träger eines Vorhabens dies verlangt.
(6) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz prüft gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter Einbeziehung der maßgeblich betroffenen Verbände die Einführung einer probabilistischen Methode zur Berechnung der Kollisionswahrscheinlichkeit und legt dem Bundeskabinett hierzu bis zum 30. Juni 2023 einen Bericht zur Einführung der Methode oder einen Vorschlag zur Anpassung dieses Gesetzes oder eine Rechtsverordnung zur Einführung der Methode nach Maßgabe von § 54 Absatz 10c Satz 1 Nummer 1 vor. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz evaluiert gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die in den §§ 45b bis 45d enthaltenen Bestimmungen über einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem 29. Juli 2022 und danach alle drei Jahre.
Fachbeiträge • 3
- 1. und Überleitungsregelungen; EvaluierungEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 23. Oktober 2024
- 2. Erfolgloses Eilverfahren einer Umweltvereinigung gegen die Zulassung von zwei WindenergieanlagenEingeschränkter Zugriffwww.bbgundpartner.de · 22. Juli 2025
- 3. Update Umweltrecht GesetzgebungEingeschränkter Zugriffwww.bbgundpartner.de · 18. August 2026
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 20/4082 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/3821 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und ElektronikgerätegesetzesBundestag Drucksachen · 19. Oktober 2022
- 2. 20/2354 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des BundesnaturschutzgesetzesBundestag Drucksachen · 21. Juni 2022
- 3. 20/1634 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 2. Mai 2022
- 4. 20/12734 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. September 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. September 2024
- 5. 20/9830 - Unterrichtung: Bericht zur Prüfung der Einführung einer probabilistischen Methode zur Berechnung der Kollisionswahrscheinlichkeit von Brutvögeln bei Windenergieanlagen an LandBundestag Drucksachen · 15. Dezember 2023
- 6. 21/4301 - Unterrichtung: Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes - Drucksache 21/4099 - Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 25. Februar 2026
- 7. 21/4099 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Infrastruktur-ZukunftsgesetzesBundestag Drucksachen · 11. Februar 2026
- 8. 21/4146 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 16. Februar 2026