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15. August 2013
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8. September 2015
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27. Juni 2020
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1. Oktober 2021
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31. Oktober 2025
31. Oktober 2025
(1) Die Durchführung der Vorschriften dieses Gesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften sowie der Vorschriften des Umweltschadensgesetzes im Hinblick auf die Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen und die unmittelbare Gefahr solcher Schäden obliegt im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels dem Bundesamt für Naturschutz, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bedarf ein Eingriff in Natur und Landschaft, der im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone oder im Bereich des Festlandsockels durchgeführt werden soll, einer behördlichen Zulassung oder einer Anzeige an eine Behörde oder wird er von einer Behörde durchgeführt, ergeht die Entscheidung der Behörde im Benehmen mit dem Bundesamt für Naturschutz.
(2) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Aufgaben, die dem Bundesamt für Naturschutz nach Absatz 1 obliegen, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat auf das Bundespolizeipräsidium und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Ausübung übertragen.
(3) (weggefallen)
Fachbeiträge • 2
- 1. Offshore-Windpark - und seine BiodiversitätsschädenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 27. Juli 2023
- 2. BVerwG 4 C 16.04, Urteil vom 07. Dezember 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 11
- 1. 18/11939 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BundesnaturschutzgesetzesBundestag Drucksachen · 12. April 2017
- 2. 18/11942 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder ArtenBundestag Drucksachen · 12. April 2017
- 3. 19/12120 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juli 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 2. August 2019
- 4. 19/24039 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/20429, 19/22081, 19/22346 Nr. 1.22 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 4. November 2020
- 5. 19/24046 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/20429, 19/22081, 19/22346 Nr. 1.22, 19/24039 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 3. November 2020
- 6. 19/20429 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 26. Juni 2020
- 7. 20/2584 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1634, 20/1973, 20/2137 Nr. 5 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 5. Juli 2022
- 8. 20/1634 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 2. Mai 2022