(1) In der ersten Sitzung wählen unter Leitung der oder des Vorsitzenden des Zentralen Wahlvorstands der Gesamtvertrauenspersonenausschuss
- 1.
- eine Sprecherin oder einen Sprecher und zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter und
- 2.
- die Mitglieder der jeweiligen Gruppen je eine Bereichssprecherin oder einen Bereichssprecher.
(2) In der ersten Sitzung der Vertrauenspersonenausschüsse im Sinne des § 39 Absatz 1 wählen diese unter Leitung der oder des Vorsitzenden des Wahlvorstands des jeweiligen Kommandos seine Sprecherin oder einen Sprecher und zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
(3) Die Sprecherin oder der Sprecher des Gesamtvertrauenspersonenausschusses führt die laufenden Geschäfte und vertritt die Beschlüsse des Gremiums gegenüber dem Bundesministerium der Verteidigung. In Angelegenheiten, die nur einen Kommandobereich im Sinne des § 39 Absatz 1 oder nur einen Organisationsbereich betreffen, vertritt die Beschlüsse des Gesamtvertrauenspersonenausschusses die Sprecherin oder der Sprecher gemeinsam mit der jeweiligen Bereichssprecherin oder dem jeweiligen Bereichssprecher.
(4) Die Sprecherinnen oder Sprecher der Vertrauenspersonenausschüsse im Sinne des § 39 Absatz 1 führen die laufenden Geschäfte und vertreten die Beschlüsse ihres Vertrauenspersonenausschusses gegenüber dem jeweiligen Kommando.
(5) Jeder Vertrauenspersonenausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung, die er mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließt.
Fachbeiträge • 8
- 1. Hilfe in den eigenen vier WändenEingeschränkter Zugriffwww.schwesternverband.de · 12. März 2019
- 2. Hilfe in den eigenen vier WändenEingeschränkter Zugriffwww.schwesternverband.de · 12. März 2019
- 3. Kinderbetreuung und Entgeltfortzahlung in Zeiten von CoronaEingeschränkter ZugriffKanzlei · www.hemateam.de · 18. März 2020
- 4. Rechtsanwälte Schmitt & HaenslerEingeschränkter ZugriffLeiv · www.schmitt-haensler.de · 3. April 2024
- 5. Versetzung in den Ruhestand bei behaupteter Fürsorgepflichtverletzung des DienstherrnEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 24. August 2020
- 6. Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - eingeleitetes ZurruhesetzungsverfahrenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 24. August 2020
- 7. Hinweise zur Abrechnung für LeistungserbringerEingeschränkter Zugriffwww.dak.de · 20. Juni 2024
- 8. BVerwG 1 WB 17.08, Beschluss vom 17. Februar 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/13957 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 27. November 2024