(1) Der Wert einer Sache wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit der Sache unter Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände bei einer Veräußerung zu erzielen wäre (Verkehrswert).
(2) Steht der Verkehrswert nicht fest, ist er zu bestimmen
- 1.
- nach dem Inhalt des Geschäfts,
- 2.
- nach den Angaben der Beteiligten,
- 3.
- anhand von sonstigen amtlich bekannten Tatsachen oder Vergleichswerten aufgrund einer amtlichen Auskunft oder
- 4.
- anhand offenkundiger Tatsachen.
(3) Bei der Bestimmung des Verkehrswerts eines Grundstücks können auch herangezogen werden
- 1.
- im Grundbuch eingetragene Belastungen,
- 2.
- aus den Grundakten ersichtliche Tatsachen oder Vergleichswerte oder
- 3.
- für Zwecke der Steuererhebung festgesetzte Werte.
(4) Eine Beweisaufnahme zur Feststellung des Verkehrswerts findet nicht statt.
Fachbeiträge • 10
- 1. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung - Geschäftswert eines Erbscheinantrags nebst Eidesstattlicher Versicherung - OLG Brandenburg 3 W 79/21Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 17. Mai 2022
- 2. Schenkung Immobilie: Notarkosten und SteuerEingeschränkter ZugriffTobias Scheidacker · www.hnts.legal · 18. Mai 2026
- 3. Infos zum Antrag, Kosten & Co.Eingeschränkter ZugriffWürttembergische Versicherung Ag · www.wuerttembergische.de · 13. Februar 2023
- 4. Infos zum Antrag, Kosten & Co.Eingeschränkter ZugriffWürttembergische Versicherung Ag · www.wuerttembergische.de · 13. Februar 2023
- 5. Notargebühren - Herabsetzung der KostenberechnungEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 13. Juli 2019
- 6. Pfändung und VollstreckungsverbotEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 27. November 2024
- 7. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 8. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/27635 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG)Bundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 2. 20/14264 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024