(1) Bei technisch bedingten oder unfallbedingten Störungen der Zugbewegungen hat der Betreiber der Schienenwege alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Situation wieder zu normalisieren. Zu diesem Zweck hat er einen Notfallplan zu erstellen, in dem die verschiedenen Stellen aufgeführt sind, die bei schwerwiegenden Vorfällen oder schwerwiegenden Störungen der Zugbewegungen zu unterrichten sind. Im Fall einer Störung, die mögliche Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkehr hat, gibt der Betreiber der Schienenwege alle relevanten Informationen an andere Betreiber der Schienenwege weiter, deren Netz und Verkehr von dieser Störung betroffen sein könnten. Die betroffenen Betreiber der Schienenwege arbeiten zusammen, um den grenzüberschreitenden Verkehr wieder zu normalisieren. Die Sätze 3 und 4 gelten auch für den schienennetzübergreifenden Verkehr im Inland.
(2) In Notfallsituationen oder sofern dies notwendig ist, weil der Schienenweg wegen einer Betriebsstörung vorübergehend nicht benutzt werden kann, können die zugewiesenen Zugtrassen ohne Ankündigung so lange gesperrt werden, wie es zur Instandsetzung des Systems erforderlich ist. Der Betreiber der Schienenwege kann verlangen, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen ihn bei der Beseitigung der Betriebsstörung unterstützen, soweit ihnen dies zumutbar ist. Sie können vom Betreiber der Schienenwege Erstattung der dabei entstehenden Kosten verlangen, es sei denn, sie haben die Störung zu vertreten.
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 18/8334 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im EisenbahnbereichBundestag Drucksachen · 4. Mai 2016
- 2. 18/13290 - Unterrichtung: Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 78 Absatz 1 des Eisenbahnregulierungsgesetzes Bahn 2017: Wettbewerbspolitische BaustellenBundestag Drucksachen · 10. August 2017
- 3. 19/9738 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der EisenbahninfrastrukturBundestag Drucksachen · 29. April 2019
- 4. 19/11560 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Eisenbahnen 2017/2018Bundestag Drucksachen · 5. Juli 2019
- 5. 20/1473 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/1375 - Teilweise Einstellung des Schienengüterverkehrs aufgrund von StromunterversorgungBundestag Drucksachen · 20. April 2022
- 6. 21/1066 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Eisenbahnen 2023/2024Bundestag Drucksachen · 29. Juli 2025