(1) Jeder Zugangsberechtigte hat das Recht auf Zugang zu Eisenbahnanlagen für alle Arten von Schienengüterverkehrsdiensten zu angemessenen, nichtdiskriminierenden und transparenten Bedingungen. Dieses Recht schließt auch den Zugang zu Infrastrukturen für die Anbindung von See- und Binnenhäfen und anderen Serviceeinrichtungen nach Anlage 2 Nummer 2 und den Zugang zu Infrastrukturen ein, die mehr als einem Endnutzer dienen oder dienen können.
(2) Unbeschadet der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 haben Zugangsberechtigte für Schienenpersonenverkehrsdienste das Recht auf Zugang zu Eisenbahnanlagen für alle Arten von Personenverkehrsdiensten zu angemessenen, nichtdiskriminierenden und transparenten Bedingungen. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen haben das Recht, Fahrgäste an jedem beliebigen Bahnhof aufzunehmen und abzusetzen. Dieses Recht schließt den Zugang zu Infrastrukturen ein, durch die Serviceeinrichtungen nach Nummer 2 der Anlage 2 angebunden werden.
(3) Jeder Zugangsberechtigte hat das Recht auf Zugang einschließlich des Schienenzugangs zu den in Anlage 2 Nummer 2 genannten Einrichtungen zu angemessenen, nichtdiskriminierenden und transparenten Bedingungen.
(4) Die Regelungen dieses Paragrafen sind insoweit nicht anzuwenden, als ein auf Grund von Artikel 11 Absatz 4 oder Artikel 13 Absatz 9 der Richtlinie 2012/34/EU erlassener Durchführungsrechtsakt eine inhaltsgleiche oder entgegenstehende Regelung trifft.
Fachbeiträge • 2
- 1. VG Koblenz: Verpflichtung des Schienennetzbetreibers zur Instandhaltung zum Zwecke der Gewährleistung der Betriebspflicht und zum NetzzugangEingeschränkter Zugriffwww.kunzrechtsanwaelte.de · 24. März 2022
- 2. Regulierungsrechtliche Aspekte der Agenda für zufriedene SchienenkundenEingeschränkter ZugriffAndreas Neumann · www.kochneumann.de · 27. September 2025
Öffentliche Quellen • 11
- 1. 19/160 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Eisenbahnen 2016Bundestag Drucksachen · 30. November 2017
- 2. 18/13290 - Unterrichtung: Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 78 Absatz 1 des Eisenbahnregulierungsgesetzes Bahn 2017: Wettbewerbspolitische BaustellenBundestag Drucksachen · 10. August 2017
- 3. 19/12300 - Unterrichtung: 7. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission gemäß § 78 Absatz 1 des Eisenbahnregulierungsgesetzes Mehr Qualität und Wettbewerb auf die SchieneBundestag Drucksachen · 6. August 2019
- 4. 19/9738 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der EisenbahninfrastrukturBundestag Drucksachen · 29. April 2019
- 5. 19/19100 - Unterrichtung: Bericht über die Märkte für Wartungseinrichtungen für EisenbahnenBundestag Drucksachen · 30. April 2020
- 6. 19/22778 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen - Drucksache 19/22139 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. September 2020
- 7. 19/21540 - Unterrichtung: Dreiundzwanzigstes Hauptgutachten der Monopolkommission Wettbewerb 2020Bundestag Drucksachen · 3. August 2020
- 8. 19/27671 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im EisenbahnbereichBundestag Drucksachen · 17. März 2021