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1. März 2012
1. März 2012
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1. Januar 2021
1. Januar 2021
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31. Dezember 2025
31. Dezember 2025
(1) Bei der Festlegung der Rechte der Beteiligten im Insolvenzplan sind Gruppen zu bilden, soweit Beteiligte mit unterschiedlicher Rechtsstellung betroffen sind. Es ist zu unterscheiden zwischen
- 1.
- den absonderungsberechtigten Gläubigern, wenn durch den Plan in deren Rechte eingegriffen wird;
- 2.
- den nicht nachrangigen Insolvenzgläubigern;
- 3.
- den einzelnen Rangklassen der nachrangigen Insolvenzgläubiger, soweit deren Forderungen nicht nach § 225 als erlassen gelten sollen;
- 4.
- den am Schuldner beteiligten Personen, wenn deren Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte in den Plan einbezogen werden;
- 5.
- den Inhabern von Rechten aus gruppeninternen Drittsicherheiten.
(2) Aus den Beteiligten mit gleicher Rechtsstellung können Gruppen gebildet werden, in denen Beteiligte mit gleichartigen wirtschaftlichen Interessen zusammengefaßt werden. Die Gruppen müssen sachgerecht voneinander abgegrenzt werden. Die Kriterien für die Abgrenzung sind im Plan anzugeben.
(3) Die Arbeitnehmer sollen eine besondere Gruppe bilden, wenn sie als Insolvenzgläubiger mit nicht unerheblichen Forderungen beteiligt sind. Für Kleingläubiger und geringfügig beteiligte Anteilsinhaber mit einer Beteiligung am Haftkapital von weniger als 1 Prozent oder weniger als 1 000 Euro können besondere Gruppen gebildet werden.
Fachbeiträge • 17
- 1. Forderung & InsolvenzEingeschränkter ZugriffDr. Michael Krieg · www.krieg-rechtsanwalt.de · 27. August 2022
- 2. Sanierungsinstrument in der InsolvenzEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke Philip Würfel · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 3. Ausschlussklauseln im Insolvenzplan sind unzulässigEingeschränkter ZugriffSchiebeuser · www.schiebe.de · 2. November 2015
- 4. Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Insolvenzplans der creditshelf Aktiengesellschaft nach § 235 Absatz 3 InsOEingeschränkter ZugriffSchiebe & Collegen · www.schiebe.de · 12. Januar 2026
- 5. Weiterdenken - Was kommt nach COVID-19?Eingeschränkter ZugriffLecon · www.lecon.eu · 15. April 2020
- 6. Krise, Sanierung und InsolvenzEingeschränkter Zugriffwww.peritus-ra.de · 29. Mai 2017
- 7. peritus Rechtsanwaltsgesellschaft mbHEingeschränkter Zugriffwww.peritus-ra.de · 13. Oktober 2016
- 8. Stimmrechte im Insolvenzplan bei MasseunzulänglichkeitEingeschränkter ZugriffBettina Fey · www.buchalik-broemmekamp.de · 19. April 2023
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 18/10823 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über InsolvenzverfahrenBundestag Drucksachen · 11. Januar 2017
- 2. 19/4880 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von UnternehmenBundestag Drucksachen · 11. Oktober 2018
- 3. 19/25353 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/24181, 19/24903, 19/25170 Nr. 1.7 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Thomae, Judith Skudelny, Stephan Thomae, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/20560 - Unverschuldete Insolvenzen vermeiden und überlebensfähige Unternehmen sichern - Für ein modernes und effizientes Restrukturierungsrecht c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann, Claudia Müller, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/24379 - Coronabedingte Insolvenzen vermeiden - Ein vereinfachtes Restrukturierungsverfahren für kleine und mittlere UnternehmenBundestag Drucksachen · 16. Dezember 2020
- 4. 19/24181 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG)Bundestag Drucksachen · 9. November 2020